Tauben in der Stadt
Stadttaube - Element allqulity Designe/shutterstock
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Städte sind wegen ihres überreichen Nahrungsangebotes für Tauben als Lebensraum sehr attraktiv geworden.
Das Füttern von Tauben führt zu einer starken Vermehrung der Tiere. Eine zu große Taubenpopulation kann Krankheiten übertragen, Verschmutzungen verursachen und erhebliche Schäden an Fassaden, Dächern und öffentlichen Einrichtungen hervorrufen.
In Saarbrücken gilt ein Taubenfütterungsverbot (§ 11 Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Saarbrücken). Es ist nicht erlaubt, Tauben im öffentlichen Raum zu füttern oder Futter auszulegen.
Bitte beachten Sie:
- Das Füttern von Tauben im gesamten Stadtgebiet ist untersagt.
- Auch das Auslegen von Essensresten, Brot oder Körnern gilt als Fütterung.
- Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Bußgelder: Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld zwischen 60 Euro und 5.000 Euro verhängt werden.
Wer das Verbot respektiert, trägt aktiv zu einem sauberen Saarbrücken bei und schützt das Wohl der Tiere.
Weitere Informationen
Amt für Klima- und Umweltschutz
Dudweiler Straße 4166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-4040
Fax:
+49 681 905-4063
E-Mail:
umweltamt@saarbruecken.de