Samstag, 16. Dezember 2023

Saarbrücken-St. Johann Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs zur Änderung der „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Stadtverband Saarbrücken“

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund der §§ 20 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542), in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Stadtverband Saarbrücken vom 09. Juni 1976 (Amtsbl. S. 717), dahingehend zu ändern, dass folgende Flurstücke der Landeshauptstadt Saarbrücken, Gemarkung Scheidt, nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „St. Johanner Stadtwald“ (L 5.08.02) sind:

St. Johanner Stadtwald - St. Johanner Stadtwald

St. Johanner Stadtwald - St. Johanner Stadtwald

St. Johanner Stadtwald - St. Johanner Stadtwald

Flur 15, Flurstück 1/63 (ganz), 1/140 (ganz), 1/182 (ganz), 1/196 (ganz), 1/195 (teilweise), & 14/16 (teilweise).

Bei der auszugliedernden Fläche von ca. 3,64 ha handelt es sich hauptsächlich um Buchen-Laubmischbestände und Buchen-Nadel-Laubmischbestände, nördlich der Straße Stuhlsatzenhaus im Bereich der Universität des Saarlandes in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Gemarkung Scheidt, zwischen den Landesstraßen L 251 und L 252 sowie der bestehenden Bebauung des Campus.

Eine Ausgliederung erfolgt aufgrund der Überlappung mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken, welcher die Errichtung eines neuen Forschungscampus auf bisher unbeplanten, bewaldeten Flächen östlich der Universität des Saarlandes und nördlich der Straße Stuhlsatzenhaus ermöglichen soll. Das geplante Sondergebiet Forschung und Entwicklung soll sowohl eine Entwicklungsmöglichkeit für bestehende Forschungsinstitute im Umfeld der Universität als auch für die Ansiedlung weiterer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen darstellen. Da zur Realisierung Baurecht geschaffen werden muss, ist eine Ausgliederung erforderlich.

Der Verordnungsentwurf und die Karte mit Eintragung der auszugliedernden Fläche liegen vom 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich können die Ausgliederungsunterlagen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingesehen werden:

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen/2023-03-LSG_ausglverf_L5.08.02_saarbrueckenstadtwald.html

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Landeshauptstadt Saarbrücken Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.

Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken

Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Telefon: 0681-905-4041

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 16.12.2023

Uwe Conradt

Oberbürgermeister