Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich Ensheim"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 1. April 2025 die Aktualisierung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr. 441.16.00 „Gewerbegebiet südlich Ensheim“ im Stadtteil Ensheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Gleichzeitig wurde beschlossen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

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441.16.00_Stadtübersicht - LHS

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Die Beteiligung erfolgt vom 19.05.2025 bis 20.06.2025.

Zusätzlich erfolgt auch ein Aushang der Unterlagen während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans werden die erarbeiteten Gutachten ausgelegt.

Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. +49 0681 905- 4093 oder bauleitplanung@saarbruecken.de.

Ziel der Planung

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Stadtübersicht - LHS

Stadtübersicht - LHS

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Mit dem Bebauungsplan soll ein Gewerbestandort, angrenzend an die östlich bereits bestehenden Gewerbeflächen, entwickelt werden. Darüber hinaus weist der östliche Bereich des Bezirks Halberg auch erhebliche Defizite der wohnungsnahen Versorgung mit Lebensmitteln auf, weshalb auf Teilflächen des Gewerbegebiets auch nahversorgungsrelevanter Einzelhandel im Umfang von max. 1.250 m² Verkaufsfläche zulässig sein soll. Der geplante Standort befindet sich im südlichen Teil Ensheims, sodass die Nahversorgung des südlich angrenzenden Stadtteils Eschringens mitabgedeckt werden kann.

Aufgrund der städtebaulichen Atypik des geplanten Lebensmittelmarkts, die im vorliegenden Gutachten dargelegt wird, soll der Standort als Gewerbegebiet festgesetzt werden, wodurch sich für die Fläche insgesamt mehr Entwicklungsoptionen ergeben.

Zur Realisierung des geplanten Gewerbestandorts ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

Lage des Plangebietes

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Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Das circa 0,6 Hektar große Plangebiet befindet sich im Süden von Ensheim, westlich der Eschringer Straße, südlich der Bebauung Im Wildfang.

Der Geltungsbereich umfasst in Flur 14 der Gemarkung Ensheim die Flurstücke 3474, 3474/2, 3475, 3476, 3477, 3478, 3478/2, 3479, 3480, 3481, 3512/1, 3509/3, 3509/5, 3509/9, 3509/10, 3509/11, 3510/2, z.T. 3510/3, z. T. 3512/2.

Downloads

Veröffentlichung
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BBP Entwurf
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Begründung Entwurf
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Fortschreibung EHK
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Schallt. Bericht
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Schallt. Bericht_Anlagen
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Analyse
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Verkehrsgutachten
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Artenschutz
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