Bebauungsplan "Parallelstraße zur Rosenstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 1. April 2025 die die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des noch rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 213.04.00 „Parallelstraße zur Rosenstraße„ beschlossen.

Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird sie über die allgemeinen Ziele der Planung unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

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Stadtübersicht - LHS

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026.

Der Bebauungsplanvorentwurf wird außerdem im oben genannten Zeitraum während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 927 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Erste Untersuchungsergebnisse sind in die Begründung integriert.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch an die Email-Adresse: bauleitplanung@saarbruecken.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Ziel der Aufhebung

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Geltungsbereich - LHS

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Mit der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 213.04.00 „Parallelstraße zur Rosenstraße“ wird das Ziel verfolgt, auf die zusätzliche Erschließungsstraße sowie die rückwärtige Bebauung zwischen der Rosenstraße und der Straße Am Aschbacher Hof zu verzichten. Stattdessen sollen die neuen Baugrundstücke ausschließlich über die Straße Am Aschbacher Hof erschlossen werden.

Dieser Kurswechsel schafft für ZKE die rechtliche Grundlage, einen Mischwasserkanal in der Straße Am Aschbacherhof zu bauen, ohne Gefahr zu laufen, später eine zweite Erschließung bauen zu müssen.

Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan sieht eine Erschließungsstraße zwischen der Rosenstraße und der Straße Am Aschbacher Hof mit beidseitig angrenzender Wohnbebauung (WR) vor.

Im Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans entsteht Innenbereich, der zukünftig nach § 34 BauGB beurteilt werden kann.

Lage des Plangebietes

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Luftaufnahme - LHS

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Der Bebauungsplan Nr. 213.04.00 „Parallelstraße zur Rosenstraße“, wurde 1970 rechtskräftig.

Sein Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Grundstücke zwischen der Rosenstraße und der Straße Am Aschbacherhof. Die Fläche des Plangebiets beträgt insgesamt etwa 1,9 Hektar.

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Veröffentlichung
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Begründung
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Plan_Aufhebung
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Ursprungsplan
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