Bebauungsplan 311.08.00 "Solarpark Hirschbach"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2024 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 311.08.00 "Solarpark Hirschbach" im Stadtteil Dudweiler als Satzung beschlossen.

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311.08.00_Stadtübersicht - LHS

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Ziele der Planung

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Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

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Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt auf einem Teilbereich der ehemaligen Bergehalde Hirschbach zukünftig einen Solarpark zu errichten. Es handelt sich um eine vorgesehene Nachnutzung einer bergbaulichen Brachfläche, die unmittelbar aus dem bergbaurechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren resultiert. Geplant ist eine rund 8 Hektar große Freiflächenphotovoltaikanlage mit ei-ner Gesamtleistung von circa. 11 MWp. Die durch den Solarpark jährlich prognostizierte Stromproduktion entspricht dem jährlichen Strombedarf von über 3.400 Haushalten. Aus Gründen der Sicherheit und Haftung wird der Solarpark eingezäunt werden. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten naturschutz- und artenschutzfachlichen Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen wird sichergestellt, dass sich die Fläche unter und zwischen den geplanten Modultischen zu wertvollen Biotopflächen für Reptilien und Amphibien entwickeln kann.

Lage des Plangebietes

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Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Der Geltungsbereich, der eine Fläche von circa 8 Hektar umfasst, wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten:   entlang der bestehenden Waldgrenze und nördlichen Flurstückgrenze 2/106, Flur 18, Gemarkung Dudweiler
  • im Osten:          entlang der Waldgrenze und des Flurstücks 67/17, Flur 11, Gemarkung Dudweiler
  • im Südwesten:  parallel zur Rehgrabenstraße entlang der Flurstücksgrenze 160/42, Flur 18, Gemarkung Dudweiler
  • im Westen:        parallel zur bestehenden Waldgrenze

Die exakten Geltungsbereichgrenzen sind der Planzeichnung des Bebauungsplans zu entnehmen.

Downloads

Bebauungsplan
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Begründung
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