Landeshauptstadt informiert über die Regeln für Blumen und Grabschmuck auf Friedhöfen
Montag, 6. Juli 2026
Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass Blumen, Gestecke, Grablichter, Figuren und sonstige persönliche Gegenstände auf den Friedhöfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden dürfen.