Hinweis für Überweisungen: „Landeshauptstadt Saarbrücken“ als Empfänger angeben
Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die neuen EU-Vorgaben für Überweisungen beachten müssen.
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Mit der Verordnung zur Einführung der Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr wird seit diesem Oktober ein neues Verfahren angewandt, das die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen erhöhen soll. Ziel ist es, durch einen Abgleich von Empfängernamen und IBAN-Nummer vor Ausführung einer Zahlung sowohl Fehlüberweisungen als auch Betrugsversuche zu vermeiden.
Dies führt dazu, dass die Bank Zahlungen nur ausführt, wenn sowohl die IBAN als auch der Empfängername korrekt angegeben sind. Bei Überweisungen an die Landeshauptstadt ist als Empfänger „Landeshauptstadt Saarbrücken“ anzugeben.
Wer Zahlungen an die Stadt tätigt, sollte die Schreibweise beachten – auch um zu vermeiden, unverschuldet in Zahlungsverzug kommen. Dies gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die einen Dauerauftrag haben und dort möglicherweise einen anderen Empfängernamen als „Landeshauptstadt Saarbrücken“ eingegeben haben.