Bebauungsplan "Neuer jüdischer Friedhof"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten
Stadtübersicht - LHS
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Die Beteiligung erfolgt vom 15. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026.
Zusätzlich erfolgt auch ein Aushang der Unterlagen während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.
Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Telefon +49 681 905- 4004 oder bauleitplanung@saarbruecken.de.
Ziel der Planung
Geltungsbereich - LHS
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Die Synagogengemeinde Saar will an dieser Stelle neue Bestattungsmöglichkeiten schaffen, da sie in den kommenden Jahren an die Grenzen ihrer Bestattungskapazitäten auf dem bestehenden Friedhof stößt.
Die Flächen wurden durch gutachterliche Bestätigung als geeignet für eine Friedhofsnutzung eingestuft. In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wurden verschiedene Standorte geprüft, wobei sich dieser Standort, insbesondere durch die Synergieeffekte mit dem bestehenden städtischen Friedhof (Nutzung vorhandener Infrastruktur), als geeignet erwiesen hat. Das Plangebiet soll als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt werden. Die Flächen schließen dadurch an den östlich angrenzenden „neuen Friedhof“ in Güdingen an.
Zur Realisierung des geplanten Friedhofstandorts ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Lage des Plangebietes
Luftaufnahme - LHS
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Das circa 2,8 Hektar große Plangebiet befindet sich im Nordosten von Güdingen, südlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 471.02.00 „Gebiet zwischen Bühlerstraße, Autobahn und Fechinger Weg“, östlich angrenzend an den „neuen Friedhof Güdingen“ und westlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 471.01.00 „Am Rosselerweg“.