Bezirksräte und Bezirksbürgermeister
Aufgaben der Bezirksräte
Die Aufgaben der Bezirksräte sind im Kommunalselbstverwatungsgesetz sowie in der Bezirksratssatzung festgelegt.
Die wichtigsten Aufgaben des Bezirksrates sind (keine abschließende Aufzählung):
- Vorschlagsrecht bei allen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen
- Anhörrecht vor Beschlussfassung des Stadtrates oder der Ausschüsse
- Entscheidungsrecht, sofern Stadtrat oder Bürgermeister nicht ausschließlich zuständig sind
Aufgabenkatalog der Bezirksräte
Aufgaben der Bezirksbürgermeister
Die Aufgaben der Bezirksbürgermeister sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (Kommunalverfassung) niedergeschrieben. Danach nimmt der Bezirksbürgermeister die Belange seines Stadtbezirkes und den dazugehörigen Stadtteilen wahr. Ihm obliegt die repräsentative Vertretung im Stadtbezirk und den Stadtteilen. Er ist daher auch befugt, Anträge, Eingaben und Beschwerden entgegenzunehmen.
Im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgaben kann der Bezirksbürgermeister mit dem Bezirksrat zu allen den Stadtbezirk betreffenden Fragen Vorschläge unterbreiten und Empfehlungen abgeben. Darüber hinaus ist er mit dem Bezirksrat in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören. In bestimmten Angelegenheiten entscheidet der Bezirksrat, auf Vorlage des Bezirksbürgermeisters, sofern Haushaltsmittel bereitstehen.
-
Stadtbezirk Mitte
Der Stadtbezirk Mitte umfasst die Stadtteile Alt-Saarbrücken, St. Arnual, St. Johann, Eschberg und Malstatt. » weiter
-
Stadtbezirk West
Der Stadbezirk West umfasst die Stadtteile Altenkessel, Burbach, Gersweiler und Klarenthal. » weiter
-
Stadtbezirk Halberg
Der Stadbezirk Halberg umfasst die Stadtteile Bischmisheim, Brebach-Fechingen, Bübingen, Ensheim, Eschringen, Güdingen und Schafbrücke. » weiter
-
Stadtbezirk Dudweiler
Der Stadtbezirk Dudweiler umfasst die Stadtteile Dudweiler, Jägersfreude, Herrensohr und Scheidt. » weiter




