Feinstaubplakette
Bereits seit Mitte 2007 können in deutschen Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet wurden.
- Die ersten Zonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet.
Folgende Städte folgten:
- Augsburg, Bochum, Bottrop, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Essen, Gelsenkirchen, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Köln, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Mülheim an der Ruhr, München, Neu-Ulm, Oberhausen, Pforzheim, Pleidelsheim, Reutlingen, Recklinghausen, Schwäbisch-Gmünd, Tübingen, Stuttgart, Ulm, Wuppertal
Ab 2010 soll die Umweltzone hier eingeführt werden:
- Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster, Neuss, Osnabrück, Pfinztal
Übersicht über die seit dem 01.01.2009 eingerichteten Umweltzonen
Verkehrszeichen der Umweltzonen
Die durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als 'Umweltzone' gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird geregelt, welche Fahrzeuge mit welcher Plakettenfarbe dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.
Feststellung der Schadstoffgruppen
Fahrzeuge ohne eine Feinstaubplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Emissionswerte dort fahren dürfte. Daher ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Feinstaubplakette zu informieren und diese rechtzeitig zu erwerben, sofern sie in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten.
Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein.
Zu welcher Schadstoffgruppe Ihr Auto gehört und welche Feinstaubplakette dieses erhalten kann, hängt von den zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab.
Überprüfen Sie hier zu welcher Schadstoffgruppe Ihr Auto gehört:
Information und Kontakt
Gerberstraße 4
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 905-1499
Fax: 0681 905-1549
E-Mail: buergeramt@saarbruec...














