Feinstaubplakette

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Online-Angebot.

Feinstaubplakette für Städte mit Umweltzonen

Bereits seit Mitte 2007 können in deutschen Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet wurden.

Die Feinstaubplakette erhalten Sie in jedem der vier Saarbrücker Bürgerämter. Für den Antrag benötigen Sie den Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Gebühr beträgt 5,50 Euro.

Für die Landeshauptstadt Saarbrücken besteht keine Plakettenpflicht.

Verkehrszeichen der Umweltzonen

Die durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen  270.1 als 'Umweltzone' gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird geregelt, welche Fahrzeuge mit welcher Plakettenfarbe dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.

Feststellung der Schadstoffgruppe

Fahrzeuge ohne eine Feinstaubplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Emissionswerte dort fahren dürfte. Daher ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Feinstaubplakette zu informieren und diese rechtzeitig zu erwerben, sofern sie in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten.

Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein.
Zu welcher Schadstoffgruppe Ihr Auto gehört und welche Feinstaubplakette dieses erhalten kann, hängt von den zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab.

Über die Online-Anwendung erfahren Sie mehr zur Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs.