Lärmaktionsplan - Stufe 4

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat am 1. Juli 2025 den Lärmaktionsplanung der Stufe IV verabschiedet.

Auszug Hot-Spot-Karte - LHS

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Ziel des Lärmaktionsplans

Mit dem Lärmaktionsplan verfolgt die Stadt das Ziel, die Lärmbelastung für die Menschen spürbar zu reduzieren. Grundlage des Plans sind aktuelle Lärmkarten, die besonders belastete Bereiche sichtbar machen. Straßenverkehr ist die größte Lärmquelle, aber auch Schienenverkehr, Industrie und Gewerbe tragen zur Lärmbelastung bei. Dauerhafter Lärm kann Stress verursachen und langfristig gesundheitliche Folgen haben.

Lärmminderung im Alltag

Der Lärmaktionsplan sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Belastung zu senken. Dazu gehören Tempo-30-Zonen in stark betroffenen Wohngebieten, lärmarme Straßenbeläge und bauliche Schutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände. So sollen Ruhezeiten tagsüber verbessert und nachts ungestörter Schlaf gewährleistet werden.

Der Lärmaktionsplan ist Teil einer nachhaltigen Stadtplanung. Neue Bauprojekte werden in der Planung auf mögliche Lärmauswirkungen geprüft, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden.

Beteiligung der Bevölkerung

Bei der Erstellung und Fortschreibung des Plans wird die Öffentlichkeit aktiv eingebunden. Saarbrücken setzt damit die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Lärm zu erfassen, Lärmkarten zu erstellen und Lärmaktionspläne zu entwickeln. Diese müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die Bevölkerung erhält dabei die Möglichkeit, ihre Anmerkungen einzubringen, und wird über die Ergebnisse informiert.

Definierte Lärmarten

Der Lärmaktionsplan konzentriert sich auf dauerhafte und ortsfeste Lärmquellen, die die Bevölkerung belasten oder gesundheitlich beeinträchtigen. Dazu zählen Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Gewerbe- und Industrieanlagen. Vorübergehende Lärmquellen wie Veranstaltungen, Baustellen oder Laubbläser fallen nicht unter den Plan.

Nachhaltigkeit und Umsetzung

Der Lärmaktionsplan wird regelmäßig aktualisiert und durch Beschlüsse des Stadtrats verbindlich umgesetzt. So stellt Saarbrücken sicher, dass Lärmschutz langfristig wirkt und die Stadt für ihre Bewohnerinnen und Bewohner lebenswerter und ruhiger bleibt.

Zum Download der Planungsunterlagen:

Amt für Klima- und Umweltschutz

Dudweiler Straße 41
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4040
Fax: +49 681 905-4063

E-Mail: umweltamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
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