Kommunale Wärmeplanung
Darstellung Smart Home - SW
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Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis spätestens 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Ziel der Wärmeplanung ist es, die Voraussetzungen für eine langfristig treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu schaffen und die Transformation des Wärmesektors vorausschauend zu gestalten.
Im Saarland wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPUG) festgelegt, dass die Kommunen die planungsverantwortliche Stelle sind. In der Landeshauptstadt Saarbrücken liegt die Federführung für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans beim Amt für Klima- und Umweltschutz.
Fernwärmenetz Saarbrücken - SW
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Fernwärme Stadtwerke Saarbrücken
Mit der Umstellung der Saarbrücker Fernwärme auf Erneuerbare Energien und Abwärme sorgen die Energieerzeuger Energie SaarLorLux und die Stadtwerke Saarbrücken auch in der Zukunft für eine nachhaltige und umweltschonende Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Weitere Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung und Fernwärme in der Stadt Saarbrücken finden Sie unter folgenden Links.