Gastronomiestände auf dem Dudweiler Marktplatz

Die Landeshauptstadt Saarbrücken bietet Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, zur Ergänzung des
gastronomischen Angebots Teil des Wochenmarktes auf dem Dudweiler Marktplatz in Saarbrücken-Dudweiler zu werden.

Foodtruck - Ayten Bilgic / LHS

Foodtruck - Ayten Bilgic / LHS

Foodtruck - Ayten Bilgic / LHS

Egal, ob ein erfahrener Gastronom oder ein aufstrebendes Unternehmen mit innovativen Ideen. Die Stadt sucht nach Ständen, die als Teil des Dudweiler Wochenmarktes die bereits vorhandenen Angebote auch über die Marktzeiten hinaus anbieten.

Bewerbungen

Bewerbungen sind bis zum 31. März 2026 möglich.

Details

  • Bewertet wird die Attraktivität des Warenangebotes sowie die Attraktivität des äußeren Erscheinungsbildes des Standes sowie die Kompatibilität zum Wochenmarkt und der vorhandenen Infrastruktur.
  • Die Standbetreiber und Standbetreiberinnen müssen bei positiver Rückmeldung die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt (ordnungsamt@saarbruecken.de) beantragen: Antragsformular Sondernutzungserlaubnis runterladen
  • Alle Bewerbungen werden anhand eines einheitlichen Punktekatalogs bewertet und in absteigender Reihenfolge gelistet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren. Das Ergebnis wird den Antragstellern bis zum 10. April 2026 bekannt gegeben.
  • Die Verkaufsstände dürfen eine Länge von 6 Metern und eine Breite vom 3 Metern nicht überschreiten.
  • Die Stände müssen zu folgenden Zeiten geöffnet haben (Pflichtöffnungszeiten):
    • Dienstag und optional zusätzlich Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr (als Teil des Wochenmarktes)
    • Dienstag und optional zusätzlich Freitag: 14 Uhr bis 18 Uhr
  • Eine frühere Schließung ist in Absprache mit dem Marktmeister möglich. 

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Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren: