Informationen für Wählerinnen und Wähler

Wer darf wählen? Hier erhalten Sie Informationen zur Wahlberechtigung sowie zur Urnenwahl und Briefwahl.

Europawahl

  • Deutsche

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

    • mindestens 16 Jahre und älter sind (Achtung: erstmals Absenkung des Wahlalters)
    • seit mindestens 3 Monaten
    • in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
    • und keinen Wahlrechtsausschluss gemäß § 6a Abs. 1 EuWG haben

    Alle in Deutschland wohnenden wahlberechtigten Deutschen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen, in der sie am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

  • Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

    Alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben die Möglichkeit entweder in ihrem Heimatstaat oder in der Bundesrepublik Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen. In beiden Fällen müssen diese Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ab 1999 bereits einen Antrag in Deutschland gestellt haben und zwischenzeitlich nicht in das Ausland verzogen waren, werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Das Antragsformular sowie weitere Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner der Europäischen Union gibt es bei der Bundeswahlleiterin zum Thema Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter www.bundeswahlleiterin.de

  • Deutsche im Ausland

    Im Ausland lebende Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, haben ebenfalls auf Antrag die Möglichkeit zu wählen; weitere Informationen zum Verfahren sowie das erforderlichen Antragsformular sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin  zum Thema Deutsche im Ausland unter www.bundeswahlleiterin.de veröffentlicht.

    Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeindebehörde eingegangen sein. Er ist persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original an die Gemeindebehörde zu senden.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, um in Saarbrücken in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, schicken Sie bitte das Antragsformular an:

    Landeshauptstadt Saarbrücken
    Hauptamt - Wahlen
    66104 Saarbrücken

Kommunal- und Direktwahlen

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Für die Kommunal- und Direktwahlen ist wahlberechtigt, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

    • 18 Jahre und älter ist
    • Deutsche/Deutscher oder EU-Ausländerin/EU-Ausländer ist
    • seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltermin im Gebiet des zu wählenden Gremiums wohnhaft ist und
    • keinen Wahlrechtsausschluss gem. § 14 KWG hat

Weitere Informationen und Kontakt

Hauptamt

Wahlen
Kohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-3440
Fax: +49 681 905-3266

E-Mail: wahlen@saarbruecken.de

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