Instrumentalunterricht

Angeboten wird Unterricht in allen Blas-, Streich-, Zupf- und Tasteninstrumenten, Schlagzeug sowie Gesang für alle Altersgruppen.

KlavierPlus 2019 - Jean M. Laffitau

KlavierPlus 2019 - Jean M. Laffitau

KlavierPlus 2019 - Jean M. Laffitau

Qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer vermitteln die Grundlagen des Instrumentalspiels und fördern die musikalische Weiterentwicklung ihrer Schüler. 

Ein Musikinstrument ist ein Freund fürs Leben

In unserem Instrumentalunterricht geht es darum, Spieltechniken und musikalische Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Vermittelt werden auch musiktheoretisches Wissen, Kenntnisse über das jeweilige Instrument und Repertoire sowie Methoden für das Üben zu Hause.

Fachbereiche

Streich- und Zupfinstrumente

  • Bratsche
  • Cello
  • E-Bass
  • E-Gitarre
  • Geige
  • Gitarre
  • Harfe
  • Kontrabass
  • Ukulele

Lehrkräfte des Fachbereichs Streich- und Zupfinstrumente

Tasteninstrumente und Gesang

  • Gesang
  • Akkordeon
  • Cembalo
  • Keyboard
  • Klavier
  • Orgel

Lehrkräfte des Fachbereichs Tasteninstrumente und Sologesang

Blasinstrumente

  • Blockflöte
  • Fagott
  • Horn
  • Klarinette
  • Oboe
  • Posaune
  • Querflöte
  • Saxophon
  • Trompete
  • Traversflöte

Lehrkräfte des Fachbereichs Blasinstrumente

Schlagzeug und Percussion

  • Schlagzeug
  • Xylophon

Lehrkräfte des Fachbereichs Schlagzeug und Percussion

Weitere Angebote

Alle in einem Instrumentalfach oder in der Gesangsklasse eingeschriebenen Schüler haben die Möglichkeit, kostenlos in den Ensembles der Musikschule mitzuspielen und Kurse in Musiklehre und Gehörbildung zu besuchen.

Für die Klein- und Vorschulkinder gibt es bereits Eltern-Kind-Gruppen und musikalische Früherziehung.

Preise

Informationen über die Unterrichtsgebühren der Musikschule.

Preise

Unterrichtszeiten und -orte

Wo und wann der Musikunterricht stattfindet.

Unterrichtszeiten und -orte

Anmeldung

Zur Anmeldung bei der Musikschule der Landeshauptstadt.

Anmeldung

Häufig gestellte Fragen zum Instrumentalunterricht

Ablauf

  • Ich möchte Unterricht für mich oder mein Kind. Was muss ich tun?

    Bitte lesen Sie die Informationen auf unserer Seite zum Thema Anmeldung.

    Benötigen Sie Beratung? Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Unterrichtsangebote, die Instrumente und Ensembles. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.

  • Wo findet der Unterricht statt?

    Der Unterricht findet im Gebäude der Musikschule, zwischen Max-Ophüls-Platz und Landwehrplatz, statt.

  • Wann findet der Unterricht statt?

    Gewöhnlich findet der Unterricht nachmittags und werktags, das heißt nicht an Wochenenden oder Feiertagen sowie während der Ferienzeiten statt.

  • Wie lange dauert der Unterricht?

    Am Anfang genügt eine Einheit von wöchentlich einmal 25 Minuten, mit zunehmender Konzentrationsfähigkeit kann gerne auf 45 Minuten pro Woche gewechselt werden.

  • Was kostet der Unterricht?

    Mehr Informationen zu den Unterrichtsgebühren finden Sie auf der Seite Preise.

  • Unterrichten Sie auch bei den Schülern zu Hause?

    Nein, dies geht aus versicherungsrechtlichen Gründen leider nicht.

  • Sind flexible Termine möglich?

    Leider nein, der Unterricht findet gewöhnlich einmal pro Woche am selben Tag zur selben Uhrzeit statt.

    Auch hat jede Lehrkraft denselben Unterrichtsraum pro Unterrichtstag.

  • Wie kann ich meinen Unterrichtstermin ändern?

    Grundsätzlich findet der Unterricht zur selben Zeit statt. Sollte dies nicht mehr möglich sein, so muss dies mit der Lehrkraft und dem Sekretariat abgesprochen werden.

    Eine günstige Möglichkeit, den Termin zu ändern, ist das Semesterende beziehungsweise der Anfang des neuen Semesters.

  • Ich bin krank oder habe keine Zeit. Kann ich den Unterricht nachholen?

    Ein regelmäßiger und pünktlicher Besuch des Unterrichts wird von allen Schülerinnen und Schülern erwartet.

    Sollten Sie oder Ihr Kind den Unterricht ausnahmsweise einmal nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte die Verwaltung der Musikschule möglichst frühzeitig.

    Ein Anspruch auf eine nachträgliche Unterrichtserteilung besteht nicht. Bei einer Erkrankung, die länger als sechs Wochen andauert und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, kann auf Antrag die Semestergebühr anteilig für den Zeitraum der Erkrankung erlassen werden.

    Auch bei Unterrichtsausfall infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Erteilung des ausgefallenen Unterrichts.

  • Wem soll ich Bescheid geben, wenn ich nicht am Unterricht teilnehmen kann?

    Bitte melden Sie sich oder Ihr Kind per E-Mail oder Telefonanruf im Sekretariat ab – wir regeln alles Weitere. 

    musikschule@saarbruecken.de
    +49 681 905-2182

  • Was passiert bei Unterrichtsausfall durch Lehrkräfte? Wird der Unterricht nachgeholt?

    Ein Anspruch auf Unterricht im Fall, dass die Lehrkraft erkrankt ist, besteht nicht. Wenn ein Wettbewerb oder Konzert ansteht, bieten die Lehrkräfte aber meist einen Nachholtermin an.

    Bei von der Musikschule zu vertretendem Unterrichtsausfall von mehr als zwei Unterrichtseinheiten im Kalenderjahr wird ab der 3. ausgefallenen Unterrichtseinheit ein Betrag erstattet, der sich wie folgt errechnet: 2 x Semestergebühr : 52 x Anzahl der ausgefallenen Stunden ≥ 3 Die Erstattung erfolgt im 1.Quartal des Folgejahres.

Voraussetzungen

Kontakt und Adresse

Musikschule der Landeshauptstadt Saarbrücken

Nauwieserstraße 3
66111 Saarbrücken

Bus & Bahn: Landwehrplatz

Telefon: +49 681 905-2182
Fax: +49 681 905-2187

E-Mail: musikschule@saarbruecken.de
Website: www.musikschule.saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch
14.30 bis 17 Uhr

Dienstag
11 bis 12 Uhr
und 14.30 bis 17 Uhr

Donnerstag
10 bis 11 Uhr
und 14.30 bis 17 Uhr

Freitag
14.30 bis 16.30 Uhr

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

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