Information und Anmeldung
Anmeldung
In der Regel ist ein Eintritt in den Unterricht zu Beginn eines Semesters möglich – also zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres. Die Aufnahme richtet sich nach den verfügbaren personellen und räumlichen Kapazitäten der Musikschule.
Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst bei der Musikschule anmelden möchten, kontaktieren Sie gerne das Büro der Musikschule oder melden sich oder Ihr Kind direkt über die folgenden Anmeldeformulare an:
Abmeldung
Abmeldungen sind zum Ende eines Semesters (also 31. März und 30. September des jeweiligen Jahres) möglich.
Bitte benutzen Sie zur Abmeldung folgendes Formular:
Häufig gestellte Fragen zur An- und Abmeldung
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Ich möchte Unterricht für mich oder mein Kind. Was muss ich tun?
Bitte kontaktieren Sie das Büro der Musikschule oder melden sich oder Ihr Kind direkt über das Anmeldeformular an.
Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
In der Regel ist ein Eintritt in den Unterricht zu Beginn eines Semesters möglich – also zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres. Die Aufnahme richtet sich nach den verfügbaren personellen und räumlichen Kapazitäten der Musikschule.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Musikschule. Mit dieser Bestätigung kommt der Unterrichtsvertrag zwischen der Musikschule und der Schülerin oder dem Schüler zustande.
Benötigen Sie Beratung? Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Unterrichtsangebote. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.
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Gibt es eine Warteliste?
Ja, falls kein Platz unmittelbar nach der Anmeldung vermittelt werden kann, kommen Sie oder Ihr Kind auf die Warteliste.
Diese wird nach Eingang der Anmeldungen bearbeitet.
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Was kostet der Unterricht?
Informationen über die Unterrichtsentgelte der Musikschule finden Sie auf der Seite Preise.
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Warum müssen die Ferien mitbezahlt werden?
Die Unterrichtsgebühren sind für das Jahr festgelegt und in jeweils zwölf gleichen Raten zu zahlen.
Dies hat zur Folge, dass die monatliche Rate auch dann zu zahlen ist, wenn wie zum Beispiel in den Sommermonaten aufgrund der Ferien kein regulärer Unterreicht stattfindet.
Die Unterrichtsgebühr ist auch in den Ferienmonaten zu zahlen.
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Wann und wie kann ich kündigen?
Bitte benutzen Sie das Abmeldeformular; eine Kündigung per E-Mail ist leider nicht möglich.
Abmeldungen sind nur zum Ende eines Semesters (also 31. März und 30. September des jeweiligen Jahres) möglich.
Die Kündigung muss der Musikschule spätestens zwei Monate vor Semesterende in schriftlicher Form vorliegen.
Ausnahmen von diesen Fristen sind nur möglich, wenn der Unterrichtsplatz und die Unterrichtszeit ohne Ausfallzeiten anderweitig besetzt werden kann.
Information und Kontakt
Das Sekretariat ist die Anlaufstation für Schüler, Eltern und Besucher der Musikschule der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Theresia Schneider, Monika Anstett, Brigitte Cullmann-Selzer und Frank Brückner beantworten Fragen zu unseren Unterrichtsangeboten, nehmen Anmeldungen entgegen und helfen bei der Beantragung einer Sozialermäßigung.
Adresse
Musikschule der Landeshauptstadt Saarbrücken
Nauwieserstraße 366111 Saarbrücken
Bus & Bahn: Landwehrplatz
Telefon:
+49 681 905-2182
Fax:
+49 681 905-2187
E-Mail:
musikschule@saarbruecken.de
Website:
www.musikschule.saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch
14.30 bis 17 Uhr
Dienstag
11 bis 12 Uhr
und
14.30 bis 17 Uhr
Donnerstag
10 bis 11 Uhr
und
14.30 bis 17 Uhr
Freitag
14.30 bis 16.30 Uhr
Hinweis
Die Öffnungszeiten beziehen sich auf die Öffnungszeiten des Sekretariats. Unterricht findet auch zu anderen Zeiten statt.