Behindertenbeirat

Als Gremium der Landeshauptstadt Saarbrücken setzt sich der Behindertenbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein.

Von links nach rechts: Dunja Reichert, Heinz-Peter Engels, Thomas Host - LHS / Behindertenbeirat

Von links nach rechts: Dunja Reichert, Heinz-Peter Engels, Thomas Host - LHS / Behindertenbeirat

Von links nach rechts: Dunja Reichert, Heinz-Peter Engels, Thomas Host - LHS / Behindertenbeirat

Ziele

  • Der Behindertenbeirat setzt sich aktiv dafür ein, dass Saarbrücken behindertengerecht, barrierefrei und menschenfreundlich gestaltet wird.
  • Diese Kriterien sollen für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen erfüllt werden.
  • Der Behindertenbeirat will die Voraussetzung dafür schaffen, damit beeinträchtigte und behinderte Menschen ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in der Landeshauptstadt führen können.

Aufgaben

  • Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten der Lebenssituation behinderter Menschen in der Landeshauptstadt Saarbrücken
  • Anregung der Verwaltung bei Maßnahmen der Stadtentwicklung und der städtebaulichen Entwicklung
  • Zusammenarbeit mit allen Institutionen, Verbänden und beauftragten Personen, die sich mit Behindertenaufgaben befassen
  • Beratung und Unterstützung des/der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach § 22 Abs. 4 SBGG i.V. mit § 50 KSVG

Sitzungen des Behindertenbeirates

Die Sitzungen des Behindertenbeirates finden 2023 an folgenden Terminen im Rathaus St. Johann, Zimmer 313 statt:

  • Mittwoch, 11. Oktober – 16 Uhr
  • Mittwoch, 20. Dezember – 16 Uhr

Geschäftsführung des Behindertenbeirates

Jennifer Henkes

Telefon: +49 681 905-3485
E-Mail: jennifer.henkes@saarbruecken.de

30 Jahre Behindertenbeirat der LHS

Bereits 1987 hat Wolfgang Gütlein als hauptamtlicher Behindertenbeauftragter der LHS die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten. Nachdem Herr Gütlein zum Landesbehindertenbeauftragten berufen wurde entstand ein Vakuum, das es zu schließen galt.

30 Jahre Behindertenbeirat der Landeshauptstadt Saarbrücken: Jubiläumsfeier im Rathausfestsaal - Rebecca Rech / LHS

30 Jahre Behindertenbeirat der Landeshauptstadt Saarbrücken: Jubiläumsfeier im Rathausfestsaal - Rebecca Rech / LHS

30 Jahre Behindertenbeirat der Landeshauptstadt Saarbrücken: Jubiläumsfeier im Rathausfestsaal - Rebecca Rech / LHS

Aus diesem Grund haben sich diese Institutionen, beziehungsweise die sie vertretenden Personen, zu einer „Verantwortungspartnerschaft“ zusammengeschlossen. Es wurde ein Vorbereitungskreis gebildet, an dem alle damals aktiven Vereine und Verbände, die sich mit Fragen zu Behinderung beschäftigt haben, beteiligt waren.

Es wurde ein Vorbereitungskreis zur Bildung eines „Unterausschusses zum Sozialausschuss“ einberufen. In dieser Sitzung wurde vereinbart einen Behindertenbeirat als Ansprechpartner für den Sozialausschuss zu gründen.

Somit hat die Landeshauptstad Saarbrücken den ältesten Behindertenbeirat des Saarlandes. Und diesem Beispiel sind dann weitere Städte und das Land gefolgt. Die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention bringt eine Vielfalt von Herausforderungen zur Gestaltung einer menschenfreundlichen Stadt mit sich.

Ein Mann mit Protese lächelt und hält ein Handy - iStock/dusanpetkovic

Ein Mann mit Protese lächelt und hält ein Handy - iStock/dusanpetkovic

Ein Mann mit Protese lächelt und hält ein Handy - iStock/dusanpetkovic

Eine menschenfreundliche Stadt ist immer behinderten-, senioren-, kinder- und familienfreundlich, also eine Stadt für alle. Diese Entwicklung gilt es weiter zu fördern und in allen Stadtteilen anzuregen und zu etablieren. Dies ist eine besondere Aufgabe der Kommune.

Bereits heute ergreift die Landeshauptstadt Saarbrücken in vielen Bereichen Maßnahmen, um die Teilhabe von allen Menschen in vollem Umfang  zu gestalten, durch zum Beispiel Baumaßnahmen, barrierefreie Zugänge zu Veranstaltungen und Informationen der Landeshauptstadt. Jedoch wird seit in Kraft treten der UN Behindertenrechtskonvention viel mehr erwartet: nicht nur die Integration sondern die Inklusion hat eine große Bedeutung bekommen.

Es gibt diverse Projekte, bei denen Inklusion eine große Rolle spielt und eine gute Abstimmung mit dem Behindertenbeirat und den Behindertenbeauftragten erfolgt.

Autobiografie Dunja Reichert: Ungehindert rollt besser

Dunja Reichert - LHS

Dunja Reichert - LHS

Dunja Reichert - LHS

Mein Name ist Dunja Reichert. Ich hatte im Alter von 16 Jahren einen Zeckenbiss und infizierte mich mit Borreliose auf die Lähmungsschübe folgten und eine Rückenmarkserkrankung auslösten, die 2000 zur Querschnittslähmung führte. Meine Beine sind spastisch gelähmt und zur Fortbewegung nutze ich einen Rollstuhl.

Dunja Reichert berichtet über ihren Alltag im Rollstuhl

  • Was bedeutete das in meinem Leben?

    Mein Elternhaus war gar nicht barrierefrei. Doch zunächst mit fehlender Diagnose und damit eingehender Prognose bezüglich meiner Mobilität blieben erst einmal potentielle Kostenträger für Umbaumaßnahmen außen vor. So lebte ich in einem Haus voller Treppen, in dem ich zunächst auf die Hilfe meiner Familie angewiesen war – denn bis endlich die Kosten für einen Plattformlift genehmigt waren, war ich längst aus dem Elternhaus ausgezogen. Doch neben den häuslichen Barrieren, begegneten mir in meinen jungen Jahren auch die Barrieren in meinem Lebensalltag und Vorbehalte innerhalb der Gesellschaft.

    Das Gymnasium, das ich besuchte war keineswegs für eine Schülerin im Rollstuhl ausgestattet: bis auf zwei Räume befanden sich alle anderen in höheren Etagen, kein Aufzug und keine barrierefreie Toilette. Die beiden Klassenräume im Erdgeschoss wollte man mir nicht als feste Klassenzimmer zu gestatten. So war ich also von Mitschülern abhängig, die mich Treppauf und Treppab trugen. Ich wäre froh sagen zu können, dass dies bis zum Abitur super funktionierte, doch leider scheiterte meine schulische Integration ein halbes Jahr vor dem Abi an der Ignoranz der Schulleitung und der Lehrkräfte, an der Solidarität meiner Mitschüler und vor allem an meiner seelischen Gesundheit. Diesen „Kampf“ konnte ich nicht unbeschadet noch bis zum Abi führen, so dass ich mich entschloss, meine schulische Laufbahn hier zu beenden.

    Mit meinem Fachabitur in der Theorie in der Tasche absolvierte ich ein FSJ, um die Hochschulreife zu erlangen und schnupperte so erste Luft in einer sozialen Arbeitswelt. Auch meine persönlichen Aufenthalte in Kliniken, der Austausch mit anderen Menschen mit Behinderungen sowie meine persönlichen Erfahrungen mit Barrieren und meine Kämpfe mit Kostenträgern für Hilfsmittel, Autoumbau etc. beeinflussten letztlich meine berufliche Laufbahn: und ich entschied für ein Studium der Sozialen Arbeit. Nach über 30 Bewerbungsabsagen als Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin hatte ich schließlich das Glück, im öffentlichen Dienst eine Anstellung zu finden. Doch die Arbeit in einem sozialen Bereich bzw. die Ausübung eines sozialen Berufes reichte mir nicht, ich wollte mich für Menschen wie mich darüber hinaus in der Gesellschaft engagieren, um Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu verhindern und zu beseitigen.

    Denn wie sollen wir Menschen mit Behinderungen uns in einer Gesellschaft integrieren, die voller baulicher, digitaler, bürokratischer, institutioneller und Informationsbarrieren besteht? Wie wollen wir uns da anpassen?

    Anpassen bedeutet in diesem Fall: wegbleiben, wo wir nicht selbstständig reinkommen oder unverrichteter Dinge etwas verlassen, weil wir es nicht nutzen können. Integration kann daher nicht funktionieren, denn ich kann meine Gehbehinderung nicht wegzaubern. Klar, ich könnte mich reintragen lassen, dann wäre ich zwar irgendwie dabei, aber dann wäre ich weiterhin die Rollstuhlnutzerin, abhängig von der Hilfe und dem good-will der anderen. Anders verhält es sich bei Inklusion: Nicht der Mensch muss sich anpassen, sondern die Strukturen passen sich dem Einzelnen an. Der Sonderstatus und die konstruierte „Andersartigkeit“ fallen weg. Alle haben das Recht von Anfang an gleichberechtigt und chancengleich an den Angeboten teilzuhaben.

  • Doch wie sieht der Alltag aus?

    Für Menschen mit einer Körperbehinderung überwiegen hauptsächlich die baulichen Barrieren, die uns eine Teilhabe verwehren. Da nützt mir die inklusive Grundeinstellung des freundlichen Kinobetreibers erst einmal nichts, wenn der Kinosaal nur über Treppen erreichbar ist. Solange er seine inklusive Haltung nicht in den barrierefreien Umbau einfließen lässt, können wir uns weiterhin nur vor dem Kino über Teilhabe unterhalten.

    Mein Kopf funktioniert außerhalb der Wohnung wie ein Navigationsgerät. Meinen alltäglichen Lebensraum habe ich wie eine virtuelle Landkarte mit Zusatzinfos abgespeichert. Das dominierende Rot markiert alle Orte, wo ich nicht selbstständig reinkomme. Das häufige Gelb, wo ich ne kleine Stufe überwinden muss oder wo ich nicht die Toilette benutzen kann. Und Grün sind die wenigen Orte, die tatsächlich barrierefrei sind. Somit weiß ich, in welche Geschäfte, zu welchen Ärzten und Apotheken ich ohne fremde Hilfe reinkomme und wo nicht.

    Ich kenne die öffentlichen barrierefreien WCs und Behindertenparkplätze in meiner Stadt. Weiß, welche Theater, Kinos, Schwimmbäder, Kneipen und Restaurants von mir ohne Hilfe aufgesucht werden können. Darüber hinaus sind Zusatzinfos ebenfalls abgespeichert: so zum Beispiel ob bei diesen Orten eine kleine – für mich im Aktivrolli noch überwindbare – Stufe zu bewältigen ist, dieser Ort aber damit Ausschlusskriterium eines Treffens mit ‘nem Freund im E-Rolli ist.

    Aber nicht nur die Gebäude und das nächste Rolli-WC sind markiert. Auch die Wege, die Steigungen und die Berollbarkeit der Wege im öffentlichen Raum sind abgespeichert. Dies ist unter anderem dann wichtig, wenn zum nächsten für mich zugänglichen WC rollen muss. Mit voller Blase übers Kopfsteinpflaster ist dann nämlich nicht so geschickt…

    Und mein Kopf-Navi muss auch ständig aktualisiert werden, wenn beispielsweise Baustellen auf einmal meine Wegeführung durchkreuzen, den bekannten Behindertenparkplatz „verlegen“ oder gar aufheben oder die angesteuerte öffentliche WC-Anlage „außer Betrieb“ ist.

    Durch die Erfindung von „wheelmap.org“ kann ich glücklicherweise außerhalb meiner Stadt auf die Kopf-Navis anderer Menschen mit Behinderungen zurückgreifen, um nicht völlig aufgeschmissen zu sein.
    Aber warum ist es denn nicht möglich, sich wie jeder andere Mensch ohne Kopf-Navi durch die Gegend zu bewegen und beispielsweise dort zu speisen, wo er will und nicht nur dort, wo man barrierefrei reinkommt? Und heißt es denn nicht, die Barrieren in den Köpfen müssen verschwinden? Wer entfernt meine im Kopf-Navi abgespeicherten Barrieren?

    Und selbst wenn etwas im Internet oder einer Werbebroschüre als „barrierefrei“ bezeichnet wird, heißt das noch lange nicht, dass dem wirklich so ist.

    Ein jeder von uns, der nicht selbst sein barrierefreies Eigenheim gebaut hat, weiß, wie schwer es auch ist, auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt eine barrierefreie und bezahlbare Wohnung zu finden. Häufig müssen wir Kompromisse und Abstriche an der Nutzbarkeit machen. Resultat war daher auch schon mal, dass ich zwar meine Wohnung über ’nen Aufzug erreichen konnte, aber leider niemand anderes meiner Rolli-Freunde, die nicht über die gleiche Sitzbreite und Rahmenlänge ihres Rollis verfügten, wie die des meinen. So wurde ich selbst dem Wohnungsmarktschuldend zum Ausgrenzer

  • Aber haben wir nicht Rechte und Gesetze, die das verhindern sollen?

    1994 wurde unser Grundgesetz in Artikel 3 um den Satz ergänzt „niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Aber Menschen mit Behinderungen werden benachteiligt, wenn etwas für sie nicht in der allgemeinen Weise auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.

    Auch das Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 untersagt es, Menschen wegen dem Merkmal Behinderung zu benachteiligten.

    Wir doktern seit 2002 an der Barrierefreiheit rum, und alle vier Jahre zeigt uns der Teilhabebericht der Bundesregierung, dass fehlende Barrierefreiheit zu teils gravierenden Teilhabeeinschränkungen führt.

    2009 wurden mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention nochmals die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen garantiert. Das heißt, wir bekamen keine Sonderrechte, sondern mit diesem völkerrechtlichen Vertrag verpflichteten sich die unterzeichneten Staaten, wie auch Deutschland, die volle und wirksame Teilhabe und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (siehe Artikel 4).

    Es gibt etliche konkrete Felder, in denen die UN Behindertenrechtskonventionklare Ziele und Aufträge an Politik und Gesellschaft formuliert. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, die aktivierende Elemente zur Teilhabe behinderter Menschen enthalten: eine inklusive Bildungskette von der KiTa über Schule, Hochschule bis hin zur Erwachsen- und Weiterbildung, die Anforderungen an Barrierefreiheit und allgemeine Zugänglichkeit, ein inklusives Arbeitssystem, hochwertige Rehabilitation sowie Gesundheits- und Pflegestandards. Zudem sieht einer von insgesamt 50 Artikeln der Behindertenrechtskonvention vor, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen.

  • Und wie sieht nach 12 Jahren UN Behindertenrechtskonvention der Alltag aus?

    Immer noch hindern uns Treppen an vielen Gebäuden am uneingeschränkten Zugang und zu schmale Türen oder kleine Bewegungsflächen am Nutzen der Räumlichkeit. Oder wir müssen irgendwo außen rum, gesondert vom Rest und dann am besten noch klingeln, so dass sich der drinnen 2x überlegen kann, ob er uns rein lässt. Fehlende barrierefreie Toiletten in Gebäuden, bei Veranstaltungen oder im öffentlichen Raum verhindern das Verweilen oder gar die Teilnahme.

    Ich weiß gar nicht mehr, wie viele Baupläne und sogenannte mit Steuergeldern geförderte „Leuchtturmprojekte“ ich mir in den letzten Jahren – in meinem Ehrenamt - angesehen habe und immer wieder feststellen musste, dass die Barrierefreiheit zu kurz gedacht oder gar nicht umgesetzt wurde. Statt Barrieren abzubauen, wurden vielerorts sogar neue gebaut – sei es bei Gebäuden oder im öffentlichen Raum! Muss seine selbstverständliche Benutzbarkeit für alle Menschen nicht gerade deshalb zur Baukultur jeder Kommune und zum Grundsatz jeder Stadterneuerung gehören?

    Hier frage ich mich auch, warum haben wir all diese Gesetze, wenn sie nicht umgesetzt werden? Der „Witz“ an der Sache ist ja, bei Nichteinhaltung passiert nix: weder gibt es eine Nutzungsuntersagung wie beispielsweise beim Brandschutz, noch eine andere Sanktion. Mit viel Glück wird nachgebessert, aber nur wenn der öffentliche Aufschrei der Behindertenverbände groß genug ist.

    Meist werden seitens der Bauherren und Architekten fadenscheinige Ausreden wie beispielsweise technischer, gestalterischer, finanzieller oder topografischer Art angeführt. Die Palette der Ausreden, um Menschen weiterhin auszugrenzen, füllt ganze Hallen. Versprechungen, das nächste Mal achtet man darauf oder bezieht Interessensvertreter und Fachleute von Anfang an mit ein, sind leere Phrasen.

    Ganz absurd wird’s ja, sobald die Kunst oder der Denkmalschutz bei Bauprojekten involviert ist. Da ist auf einmal die künstlerische Freiheit oder das Urheberrecht des Künstlers wichtiger, als die Menschen, die doch die Kunst bewundern sollen. Unlogisch geht’s auch beim Denkmalschutz zu: was nutzen denn zum Beispiel unter Denkmalschutz stehende Gebäude, wenn immer mehr Menschen – der demografische Wandel lässt grüßen – diese nicht besichtigen können?

    Werden dann ähnlich dem Fachkräftemangel in Deutschland in Naher Zukunft Kunstbegeisterte und Denkmalinteressierte aus dem Ausland gesucht?

    Nun wird seit April auf Bundesebene an zwei weiteren Gesetzen rumgedoktert, um die Teilhabe und Barrierefreiheit zu stärken. Doch das parlamentarische Verfahren lässt jetzt schon darauf schließen, dass ein großes Gesetz nicht allein durch den Namen entsteht.

    Es ist wieder zu befürchten, dass Menschen mit Behinderungen keine merkliche Verbesserung der Teilhabe im eigenen Alltag verspüren werden, sondern stattdessen weiterhin durch unnötige Hindernisse in ihrem Alltag beeinträchtigt werden.

    Der große Wurf wird es sicherlich nicht geben, insofern sind wir auch 2021 noch weit von Gleichstellung entfernt und dürfen weiterhin nur ein bisschen Teilhabeluft schnuppern. Umso lauter, fordernder und stärker müssen wir auftreten – nicht nur am 5. Mai, sondern jeden einzelnen Tag im Jahr!

Wie stark ist das Barrierefreiheitsrecht wirklich?

Praxishilfe Barrierefreiheit

Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit von ESF-Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen.

Praxishilfe Barrierefreiheit

Ergänzende Materialsammlung

Ergänzende Materialsammlung zur Praxishilfe Barrierefreiheit

Ergänzende Materialsammlung