Download
application/pdf - ca. 13,24 MB
Darstellung Smart Home - SW
Darstellung Smart Home - SW
Darstellung Smart Home - SW
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis spätestens 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Ziel der Wärmeplanung ist es, die Voraussetzungen für eine langfristig treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu schaffen und die Transformation des Wärmesektors vorausschauend zu gestalten.
Im Saarland wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPUG) festgelegt, dass die Kommunen die planungsverantwortliche Stelle sind. In der Landeshauptstadt Saarbrücken liegt die Federführung für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans beim Amt für Klima- und Umweltschutz.
Nachfolgend steht der Bericht mit den aktuellen Zwischenergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung zum Download bereit:
application/pdf - ca. 13,24 MB
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Fachplanung einer Gemeinde oder Stadt. Dort wird gezeigt, wie die Wärmeversorgung in Zukunft gestaltet werden könnte. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. (§ 3 Abs. 1 Nr. 20 WPG)
Dabei geht es zum Beispiel darum:
Der Plan beschreibt, wie die Wärmeversorgung in einem Gebiet mittel- und langfristig organisiert werden könnte.
Der Wärmeplan ist das Endergebnis dieser Fachplanung und wird nach der Fertigstellung veröffentlicht. (§ 23 Abs. 1 WPG.)
Nein.
Es handelt sich um eine strategische Planung. Nach dem Wärmeplanungsgesetz besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung. Liegt Ihr Haus in einem Gebiet, für das ein Wärmenetz vorgeschlagen wird, entsteht dadurch kein Anspruch darauf, dass Sie zukünftig über ein Wärmenetz versorgt werden.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und zeigt einen möglichen Weg hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung auf. Sie soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist.
Zudem vereinfacht sie ein koordiniertes Vorgehen zwischen Wärme(leit)planung und möglichen Quartierskonzepten. Die Wärmeplanung ermöglicht einen ganzheitlichen Überblick über die Strukturen in der Kommune. Durch die Analyse der zur Verfügung stehenden Informationen kann sie die Wärmewende weiter vorantreiben und zur Vermeidung von Fehlinvestitionen bei der Dekarbonisierung beitragen.
Für die Durchführung der Wärmeplanung ist die sogenannte „planverantwortliche Stelle“ zuständig. Das ist in der Regel die jeweilige Stadt oder Gemeinde. (§ 6 WPG)
Die Landeshauptstadt Saarbrücken übernimmt daher eine zentrale Rolle im Wärmeplanungsprozess. Sie ist verantwortlich für die Koordination, die Beauftragung von Fachplanungsbüros und die Einbindung relevanter Akteure, wie Energieversorger, Stadtwerke, Wohnungswirtschaft, Industrie und Zivilgesellschaft.
Der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung gliedert sich grundsätzlich in vier Schritte:
1. Bestandsanalyse nach § 15 WPG
Hier wird untersucht, wie die Situation aktuell ist:
2. Potenzialanalyse nach § 16 WPG
Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Möglichkeiten es für die Zukunft geben könnte:
Dabei wird genau geschaut, wo und in welchem Umfang diese Möglichkeiten bestehen.
3. Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach § 17 WPG
Zum Schluss wird ein Zukunftsszenario erstellt. Darin beschreibt die Stadt oder Gemeinde, wie die Wärmeversorgung langfristig aussehen könnte.
4. Maßnahmenplanung
Dieses Szenarienentwicklung wird im weiteren Verlauf der Ausarbeitung mit Handlungsempfehlungen und möglichen Projekte unterlegt.
Durch die Verpflichtungen aus dem Wärmeplanungsgesetz ergibt sich, dass für große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern die Kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 abgeschlossen sein muss. (§ 4 Abs. 2 WPG.)
Ja, gemäß § 25 WPG ist die planverantwortliche Stelle verpflichtet, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Im Zuge der Fortschreibung soll für das gesamte beplante Gebiet die Entwicklung der Wärmeversorgung bis zum Zieljahr aufgezeigt werden. Prüfgebiete können bis zum Zieljahr als voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete dargestellt werden, wenn für sie eine andere Art der Wärmeversorgung geplant ist.
Sowohl das GEG und die BEG-Richtlinie als auch die kommunale Wärmeplanung haben als Ziel, die Energie- und Wärmeversorgung der Zukunft zu gestalten. Dabei setzen alle drei jedoch verschiedenen Schwerpunkte. Das GEG legt die energetischen Anforderungen an einzelne Gebäude fest, die BEG dient als Förderprogramm für die energetische Sanierung von Gebäuden und die kommunale Wärmeplanung richtet sich auf die übergeordnete und regionale Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.
BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Die BEG ist ein Förderinstrument des Bundes, das Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern finanzielle Anreize bietet, um die energetischen Standards des GEG zu übertreffen. Durch Zuschüsse und Förderprogramme unterstützt die BEG-Investitionen in energieeffiziente Sanierungen und den Einbau erneuerbarer Heizsysteme. Sie fördert damit über die Mindestanforderungen hinausgehende Maßnahmen, die zur Erreichung der kommunalen Wärmeziele beitragen.
GEG (Gebäudeenergiegesetz): Das als „Heizungsgesetz“ bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert die energetischen Anforderungen für Einzelgebäude. Es gibt Mindeststandards für Neubauten und Sanierungen vor, zielt auf die Reduktion des Energieverbrauchs ab und legt fest, dass ab 2024 Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme nutzen müssen, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Für größere Städte ab 2026 und kleinere ab 2028 gibt es zudem gestaffelte Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien in neuen Heizsystemen.
KWP (Kommunale Wärmeplanung): Die KWP konzentriert sich auf die Planung der Wärmeversorgung auf Gemeinde- oder regionaler Ebene und entwickelt Strategien für eine langfristig klimaneutrale Versorgung. Dabei werden Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen auf regionaler Ebene analysiert, um den Wärmebedarf der Gemeinde mit klimaneutralen Energien abzudecken. Die kommunale Wärmeplanung arbeitet eng mit den Vorgaben des GEG und der BEG zusammen, um durch lokale Maßnahmen und Anreize die Effizienz und Nachhaltigkeit der Wärmeversorgung zu fördern.
Trotz der verschiedenen Ansätze wirken alle drei Instrumente zusammen und verfolgen das gleiche Ziel. Während das GEG den Rahmen auf Gebäudeebene setzt und die BEG finanzielle Unterstützung bietet, wirkt die kommunale Wärmeplanung auf übergeordneter Ebene und plant eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung für ganze Gemeinden oder Stadtteile. Zudem gibt das GEG gesetzliche Mindeststandards vor, die BEG motiviert über Förderungen zur Erreichung und Übererfüllung dieser Standards. Die kommunale Wärmeplanung bietet eine strategische Perspektive und legt fest, wie diese Einzelmaßnahmen im Gesamtbild einer klimafreundlichen Versorgung aufgehen können. Gemeinsam tragen die drei Instrumente dazu bei, die Wärmeversorgung sowohl auf Einzelgebäude- als auch auf Gemeindeebene nachhaltiger zu gestalten und so die Klimaziele im Wärmesektor zu erreichen.
Das Gesetz listet § 3 Abs. 1 Nr. 15 WPG verschiedene Möglichkeiten zur Erzeugung von Wärme ohne fossile Brennstoffe auf, die als erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme anerkannt werden. Dazu gehören unter anderem Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, Solarthermie, Biomasse, grünes Methan, grüner Wasserstoff, Strom aus erneuerbaren Energien sowie unvermeidbare Abwärme aus Industrien, Abwässern und Rechenzentren.
Die kommunale Wärmeplanung betrachtet eine Vielzahl klimafreundlicher Technologien, die je nach örtlichen Gegebenheiten kombiniert werden können. Dazu gehören unter anderem:
Ziel ist es, eine möglichst effiziente, wirtschaftliche und nachhaltige Wärmeversorgung zu entwickeln, die auf erneuerbaren Energien basiert.
Eine bereits vorhandene Wärmepumpe muss nicht wieder ausgebaut oder entfernt werden, wenn im Wohngebiet ein Wärmenetz errichtet wird.
Nein. Die Kommunale Wärmeplanung bedeutet nicht, dass überall in der Stadt Fernwärmeleitungen verlegt werden.
Vielmehr wird geprüft, in welchen Bereichen der Stadt der Einsatz von Fernwärme aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen die günstigste und sinnvollste klimaneutrale Wärmeversorgung ist, wo alternative Heizsysteme wie z.B. Wärmepumpen eine bessere Lösung darstellen oder wo Quartiersnetze geschaffen werden können. Dabei stehen die Aspekte der langfristigen Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung für die Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund.
Die Kosten für den Ausbau der Wärmenetze werden von verschiedenen Akteuren getragen. In erster Linie investieren Wärmenetzbetreiber in den Ausbau und Betrieb der Netze. Diese Investitionen refinanzieren sich über die Netzentgelte bzw. Wärmepreise, die an die Verbraucher weitergegeben werden. Staatliche Förderprogramme, wie das Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze (BEW) oder Förderungen der KfW, unterstützen Investitionen in erneuerbare Wärmenetze, indem sie finanzielle Mittel für Machbarkeitsstudien, Planung und Umsetzung bereitstellen. Die genaue Verteilung der Kosten hängt von der Finanzierungsstruktur des jeweiligen Projekts und den regionalen Gegebenheiten ab. In Saarbrücken wurden für die kommunale Wärmeplanung daher vorrangig Gebiete ausgewählt, in denen der Ausbau wirtschaftlich sinnvoll sein kann.
In diese Bewertung fließen viele Parameter mit ein, um hier eine Aussage treffen zu können. Ein Kriterium im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ist die Wärmeliniendichte. Eine Wärmeliniendichte sagt aus, wie viel Wärme pro Meter Haupttrasse abgenommen werden kann und wird mit folgender Formel berechnet:
𝑊ä𝑟𝑚𝑒𝑙𝑖𝑛𝑖𝑒𝑛𝑑𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒 = 𝑊ä𝑟𝑚𝑒𝑏𝑒𝑑𝑎𝑟𝑓 𝑝𝑟𝑜 𝐽𝑎ℎ𝑟(𝑘𝑊ℎ) / 𝐻𝑎𝑢𝑝𝑡𝑡𝑟𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛𝑙ä𝑛𝑔𝑒(𝑚)
Durch die Einordnung des Ergebnisses kann eine erste Abschätzung erfolgen, ob in einem Gebiet der Betrieb eines Wärmenetzes für den Wärmelieferanten aber auch für die Wärmenutzung durch die Kundinnen und Kunden wirtschaftlich sein könnte.
Auf Ebene der Wärmeplanung werden keine genauen Trassenverläufe bestimmt. Es werden Straßenverläufe mit einem angezeigten Wärmebedarf zugrunde gelegt. Straßen ohne Wärmebedarf werden nicht berücksichtigt.
Die im Bericht aufgezeigten Wärmeliniendichten beziehen sich nur auf die Haupttrasse, Hausanschlussleitungen sind davon ausgenommen.
Ausgehend von der Vorschrift des § 29 Abs. 1 WPG muss die jährliche Nettowärmeerzeugung für jedes Bestandswärmenetz ab dem 1. Januar 2030 zu einem Anteil von mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus und ab dem 1. Januar 2040 zu einem Anteil von mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden.
Abweichend muss jedes neue Wärmenetz bereits seit dem 1. März 2025 zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden.
Mit dem übergeordneten Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 muss jedes Wärmenetz bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2044 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden, § 31 Abs. 1 WPG.
Nach § 26 Abs. 1 WPG kann die zuständige Stelle ein Gebiet festlegen, in dem ein Wärmenetz neu gebaut oder ausgebaut werden könnten. Sie kann ein Gebiet auch als mögliches Ausbaugebiet für ein Wasserstoffnetz kennzeichnen. Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf, dass ein Grundstück einem bestimmten Gebiet zugeordnet wird.
Die Festlegung eines Gebiets bedeutet außerdem nicht, dass dort eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zwingend genutzt werden muss. Es besteht auch keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeinfrastruktur zu bauen, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 Abs. 2 WPG).
Die kommunale Wärmeplanung dient dazu, jeweils geeignete Gebiete für ein Wärmenetz ausfindig zu machen. Eignet sich ein Gebiet für ein Wärmenetz, werden tiefgreifendere Analysen (z.B. Machbarkeitsstudie) durchgeführt. Die konkrete Umsetzung und zeitliche Einordnung erfolgen erst in diesem Schritt.
Ob und wann Wärmenetze entstehen und erweitert werden, lässt sich nach derzeitigem Stand noch nicht einschätzen.
Die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange oder auch der Netzbetreiber ergeben sich aus § 7 WPG. Die planverantwortliche Stelle ist zu einer frühzeitigen und fortlaufenden Beteiligung der genannten Akteure während des gesamten Prozesses der kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Die Wärmeplanung berührt die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar. Der kommunale Wärmeplan dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert mögliche Handlungsfelder für die Kommune.
Dabei sind die im Wärmeplan ausgewiesenen Prüfgebiete für Wärmenetze oder Einzelversorgungen sowie spezifische Maßnahmen als Orientierung und nicht als verpflichtende Anweisungen zu verstehen. Vielmehr dienen sie als Ausgangspunkt für weiterführende Überlegungen in der städtischen und energetischen Planung und sollten daher an den relevanten kommunalen Schnittstellen berücksichtigt werden.
Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.
Ich bin mietende Person: Mit der kommunalen Wärmeplanung entstehen für Sie als mietende Person keine direkten Verpflichtungen. Sie können und sollten bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter den Wunsch nach einer transparenten Kommunikation und Absprache über etwaige geplante Maßnahmen, mögliche Änderungen oder Mietanpassungen ansprechen.
Ich bin vermietende Person: Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des kommunalen Wärmeplans bei Sanierungen oder Neubauten und analysieren Sie die Rentabilität der möglichen Handlungsoptionen auf Gebäudeebene, wie Sanierungen, die Installation einer Wärmepumpe, Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz im Hinblick auf die langfristige Wertsteigerung der Immobilie und mögliche Mietanpassungen. Achten Sie bei der Umsetzung von Sanierungen auf eine transparente Kommunikation und Absprache mit Ihren Mieterinnen und Mietern, da diese mit temporären Unannehmlichkeiten und Kostensteigerungen einhergehen können.
Ich bin gebäudebesitzhabende Person: Prüfen Sie, ob sich Ihr Gebäude dezentralen Versorgungsgebiet befindet. In diesem Fall liegt die Verantwortung zur Auswahl einer Wärmeversorgung bei Ihnen.
Es gibt immer noch zahlreiche alternative Maßnahmen, die Sie zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen ergreifen können.
Durch erneuerbare Energien betriebene Heiztechnologien können dabei helfen, den Wärme- und Strombedarf Ihrer Immobilie nachhaltiger zu decken. Dazu gehören beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe, die mit Luft, Erdwärmesonden oder -kollektoren betrieben wird, oder die Umstellung auf eine Biomasseheizung. Ebenso könnten Sie die Installation von Photovoltaik-Anlagen zur Deckung des Strombedarfs in Betracht ziehen. Prüfen Sie, welche energetischen Sanierungen zu einer besseren Energieeffizienz Ihres Gebäudes beitragen können. Dabei kann die Erstellung eines Sanierungsfahrplans sinnvoll sein, der Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Fassade, den Austausch der Fenster oder den hydraulischen Abgleich des Heizungssystems beinhalten kann. Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind eine weitere Option, die Energieeffizienz und den Wohnkomfort zu steigern. Darüber hinaus gibt es verschiedene Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können. Diese reichen von der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis hin zu möglichen kommuna-len Programmen. Eine individuelle Energieberatung kann Ihnen darüber hinaus weitere, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Empfehlungen geben.
Fernwärmenetz Saarbrücken - SW
Fernwärmenetz Saarbrücken - SW
Fernwärmenetz Saarbrücken - SW
Mit der Umstellung der Saarbrücker Fernwärme auf Erneuerbare Energien und Abwärme sorgen die Energieerzeuger Energie SaarLorLux und die Stadtwerke Saarbrücken auch in der Zukunft für eine nachhaltige und umweltschonende Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Weitere Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung und Fernwärme in der Stadt Saarbrücken finden Sie unter folgenden Links.