Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet die Grundlage zur Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen und stellt die Rahmenbedingungen entsprechenden Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen dar.

LHS/Bautz

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Ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient als Grundlage zur Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen und stellt die Rahmenbedingungen für einzelhandelsbezogene Festsetzungen bei Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen dar.

Ziel des Konzeptes ist darüber hinaus, die oberzentralen Funktionen, die Zentren und Versorgungsbereiche sowie die verbrauchernahe Versorgung der Landeshauptstadt Saarbrücken zu erhalten und zu stärken.

Fortschreibung des Konzeptes

Im Jahr 2015 hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt das bisherige Einzelhandelskonzept beschlossen. Seitdem hat sich die Einzelhandelslandschaft in Saarbrücken verändert – sowohl durch stadträumliche und regionale Prozesse als auch aufgrund allgemeiner Trends innerhalb des Einzelhandels, denn der Einzelhandel unterliegt insgesamt einer ständigen Dynamik.

So sind auf Seite der Nachfrage insbesondere der demografische Wandel, ein verändertes Konsumverhalten sowie ein Wertewandel bei den Verbrauchern zu erkennen. Auf Angebotsseite finden Konzentrationsprozesse statt und es entstehen neue Typen von Betrieben, während andere wiederum an Bedeutung verlieren.

Damit geht auch eine Veränderung der Standortanforderungen einher. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung des Online-Handels weiterhin zu. All diese Veränderungen haben unmittelbar Einfluss auf die stationäre Einzelhandelslandschaft. Hinzu kommt die seit Frühjahr 2020 bestehende Corona-Pandemie, die bereits bestehende Trends verstärkt und beschleunigt hat.

Somit besteht der Bedarf nach einer Aktualisierung und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes, um auch weiterhin eine sachgerechte Einzelhandelssteuerung durchführen und Einzelhandelsvorhaben beurteilen zu können.

Die Fortschreibung des Konzepts wird durch das Büro Junker + Kruse aus Dortmund erarbeitet. Bearbeitungsbeginn ist im Herbst 2022, die Fertigstellung und der Beschluss durch die städtischen Gremien ist für Anfang 2024 avisiert.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2015

Das bisherige Einzelhandelskonzept wurde am 13. Oktober 2015 das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt beschlossen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde zusammen mit dem Büro Junker & Kruse aus Dortmund erarbeitet. Das Ergebnis ist eine Konzeption, die sowohl fundierte Bewertungsgrundlagen für aktuelle Einzelhandelsvorhaben (Planungs- und Ansiedlungsabsichten) liefert, als auch mögliche Entwicklungsperspektiven und erforderliche Handlungsnotwendigkeiten aufzeigt. 

Weitere Informationen und Kontakt

Stadtplanungsamt

Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

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Kontakt und Ansprechpartnerin

Carmen Fricker

Stadtplanungsamt
Telefon: +49 681 905-4019
E-Mail: carmen.fricker@saarbruecken.de

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Stadtplanungsamt
Telefon: +49 681 905-4021
E-Mail: susanne.eisenbarth@saarbruecken.de