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In der Saarbrücker Innenstadt wird es weiterhin ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht geben.
Die Maskenpflicht wird nach Auslaufen der bisherigen Allgemeinverfügung ab Dienstag, 8. Juni, unverändert weitergeführt. Auch das Alkoholverbot bleibt bestehen. Es wird aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden Tage räumlich etwas angepasst.
Um öffentliche Feiern zu verhindern, ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen außerhalb eines festen Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie an allen Tagen in der Zeit von 18 bis 2 Uhr untersagt:
Nauwieser Viertel
St. Johanner Markt und Umgebung
In folgenden Fußgängerbereichen besteht an allen Tagen in der Zeit von 11 bis 24 Uhr weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes:
Die Maskenpflicht gilt außerhalb eines festen Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie für alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.
Plakate in den entsprechenden Bereichen werden auf das Alkoholverbot und die Maskenpflicht hinweisen. Die Allgemeinverfügungen zum Alkoholverbot und zur Maskenpflicht gelten zunächst bis einschließlich Montag, 21. Juni. Die Landeshauptstadt erlässt die Allgemeinverfügungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Darin wird die Ortspolizeibehörde ermächtigt, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätzen anzuordnen und den Verzehr von alkoholischen Getränken zu untersagen.
Karten mit den vom Alkoholverbot und der Maskenpflicht betroffenen Bereichen stehen zum Download bereit.
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