Mittwoch, 30. September 2020

Vorgezogene Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2021/2022 an allen Grundschulen der Landeshauptstadt Saarbrücken

Das Saarländische Ministerium für Bildung und Kultur hat alle Grundschulen der Landeshauptstadt Saarbrücken in ein Sprachförderprogramm aufgenommen, in dem bereits bei der Anmeldung der Schulneulinge die Sprach- bzw. Deutschkenntnisse festgestellt werden.


Für Kinder, die nach dem Ergebnis der Sprachstandsfestsetzung nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, werden Vorlaufkurse eingerichtet. In diesen Vorlaufkursen erhalten die Kinder noch vor Beginn der Schulpflicht eine besondere Förderung in Deutsch.

Die Teilnahme an dieser Sprachförderung ist freiwillig. Das Verfahren der Anmeldung zur Einschulung in die Grundschule einschließlich der Sprachstandsfestsetzung muss bis zum 13.11.2020 abgeschlossen sein.


Schulpflichtig für das Schuljahr 2021/2022 sind alle Kinder, die zwischen dem 02.07.2014
und dem 01.07.2015 geboren sind.


Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder bei der zuständigen Grundschule anzumelden und die Kinder bei der Anmeldung vorzustellen. Auch Kinder, die auf Wunsch der Eltern zurückgestellt werden sollen, müssen angemeldet werden. Unabhängig davon werden die Eltern/Erziehungsberechtigten von den zuständigen
Grundschulen angeschrieben, wobei der Anmeldetermin mitgeteilt wird. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, soziale und geistige Reife besitzen. Sie können
ebenfalls an der für sie zuständigen Schule angemeldet werden.


Eltern von Kindern, die erst nach dem 01.09.2021 (Datum der Erhebung der Schulneulinge) in Saarbrücken zugezogen sind und nicht angeschrieben wurden, werden aufgefordert, sich umgehend an der für ihr Kind zuständigen Schule zu melden.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, das Impfbuch sowie im Bedarfsfall ein Nachweis über die elterliche Sorge vorzulegen. Für die Anmeldungen an den Ganztagsgrundschulen

Rastpfuhl, Füllengarten, Dellengarten, Kirchberg, Scheidt, Brebach-Fechingen (Wiedheckschule) und der Grundschule Rußhütte

gelten gesonderte Termine. Diese werden gesondert veröffentlicht.


Der Oberbürgermeister
Uwe Conradt