Samstag, 11. Juli 2020

Bebauungsplanentwurf „Franzenbrunnen, Nördlicher Teilbereich“, BBP Nr. 114.13.00 Erweiterung des Plangeltungsbereiches und Offenlagebeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114.13.00 „Franzenbrunnen, nördlicher Teilbereich“ mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss erweiterten räumlichen Geltungsbereich mit Begründung und Umweltbericht sowie den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, dem großen Bedarf an Neubauflächen für innerstädtisches Wohnen nachzukommen.


Der Bereich am Franzenbrunnen ist eines der größten Wohnbauflächenpotenziale der Landeshauptstadt in Innenstadtnähe und soll zu einem attraktiven Wohngebiet mit einer zentralen öffentlichen Grünfläche entwickelt werden. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des dritten Bauabschnittes mit rund 90 Wohneinheiten sowie zur Vergrößerung der Verkaufsfläche des im Plangebiet (Lerchesflurweg) gelegenen Lebensmittelmarktes schaffen.

Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP Nr. 114.13.00 - LHS

Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP Nr. 114.13.00 - LHS

Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP Nr. 114.13.00 - LHS

Offenlage

Die Offenlage erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln in der Zeit vom 20.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 8. Etage, Zimmer 824.


Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden. Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene
Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichtes, in Fachgutachten, Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Eingaben aus der Öffentlichkeit, dem Ergebnisprotokoll des Scopingtermins, der Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
– Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen von Verkehrs- und Gewerbelärm
– Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten im Plangebiet (insbesondere Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Haselmaus, Amphibien und Schmetterlinge) sowie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechsen sowie Fledermäuse und Vögel.
– Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung der vorhandenen Biotopstrukturen, Durchführung einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
– Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aussagen zu Bodenverunreinigungen und Altlastensituation, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
– Wasser, insbesondere Informationen zu Hydrogeologie und Grundwasser, Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
– Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den klimaökologischen Auswirkungen der Planung im Umfeld und zur Bedeutung des Plangebietes als Kaltluftliefergebiet
– Landschaft/Erholung, insbesondere zu Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild
– Kultur- und Sachgüter


Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt (Bahnhofstraße 31, 8. Etage, Zimmer 824) im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Des Weiteren können die Unterlagen per E-Mail oder telefonisch unter den unten angegebenen Kontaktdaten angefordert werden. Auskünfte zum Entwurf des Bebauungsplans erhalten Sie während der Auslegungsfrist
im Stadtplanungsamt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0681/905-4071.
Während der o. g. Auslegungsfrist können während der Öffnungszeiten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.–Mi. 09.00–12.00 Uhr u. 13.30–15.30 Uhr, Do. 08.00–16.00 Uhr, Fr. 09.00–12.00 Uhr
Telefon: 0681-905-4071 E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de


Saarbrücken, den 11.07.2020
Uwe Conradt,
Oberbürgermeister