Landeshauptstadt duldet abgelaufene Bewohnerparkausweise
Die Landeshauptstadt Saarbrücken duldet vorübergehend Bewohnerparkausweise, die nur bis Ende April gültig sind oder deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist.
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Inhaber solcher Parkausweise müssen derzeit keine neuen Bewohnerparkausweise beim Bürgeramt beantragen. Die Verkehrskontrolle wird in solchen Fällen bis Ende Mai keine Parkverstöße ahnden.
Diese Regelung kann gegebenenfalls verlängert werden. Sobald sich die Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie wieder normalisiert, müssen betroffene Bürgerinnen und Bürger neue Bewohnerparkausweise beantragen. Mit der Maßnahme reduziert die Stadtverwaltung die Anzahl der Termine in den drei geöffneten Bürgerämtern, in denen derzeit nur dringliche und notwendige Anliegen bearbeitet werden.
Bürgerinnen und Bürger können den Bewohnerparkausweis grundsätzlich online unter www.saarbruecken.de/rathaus/onlinedienste beantragen.
Kontakt zu den Bürgerämtern
Bürgeramt City: Tel.: +49 681 905-2011
Bürgeramt Brebach: Tel.: +49 681 905-4570
Bürgeramt Dudweiler: Tel.: +49 681 905-2255
Zur Information können Bürgerinnen und Bürger auch die 115 wählen.