Schöffenwahl
Bewerbungsverfahren
Gericht (Foto: Chodyra Mike/Fotolia) - Fotolia
Gericht (Foto: Chodyra Mike/Fotolia) - Fotolia
Gericht (Foto: Chodyra Mike/Fotolia) - Fotolia
Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 findet im Herbst 2023 statt.
Das Amtsgericht und das Landgericht Saarbrücken suchen mehrere hundert Frauen und Männer, die an beiden Gerichten als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter gleichberechtigt mit Berufsrichtern in der Strafgerichtsbarkeit mit.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Jugendhilfeausschuss des Regionalverbandes Saarbrücken schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie benötigt werden. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz in Saarbrücken haben und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz arbeitende Menschen, beispielsweise Richter, Polizeibeamte oder Bewährungshelfer sowie Religionsdiener, können keine Schöffen werden.
Weitere Anforderungen
Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die für das Schöffenamt notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel Unparteilichkeit und Selbständigkeit sowie wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes eine gewisse körperliche Fitness.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Jugendschöffen - also Schöffen in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende - sollen außerdem über eine erzieherische Befähigung bzw. Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und / oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Sie müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.
Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Es braucht ein Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Ihre Bewerbung
Bewerbung als Erwachsenenschöffe
Landeshauptstadt Saarbrücken
(Rathaus St. Johann)Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken
Bus & Bahn: Bus: Haltestelle Betzenstraße, Saarbahn: Haltestelle Johanneskirche
Gerne senden Sie uns das unterschriebene Bewerbungsformular per E-Mail an ratsangelegenheiten@saarbruecken.de.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung in den Nachtbriefkasten der Stadtverwaltung Saarbrücken am Rathaus St. Johann einwerfen.
Bewerbung als Jugendschöffe
Für das Amt eines Jugendschöffen richten Sie Ihre Bewerbung an
Amt für Kinder und Bildung
Dudweilerstraße 4166111 Saarbrücken
oder an
Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken
Leitung: Armin WeppernigEuropaallee 11
66111 Saarbrücken
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist endet
- für Jugendschöffen am 3. Mai
- für Erwachsenenschöffen am 12. Juni.
Hinweis
Wohnen Sie nicht in der Stadt Saarbrücken, so richten Sie Ihre Bewerbung an die Gemeinde Ihres Wohnortes. Die jeweilige Bewerbungsfrist müssen Sie ebenfalls dort erfragen.
Bewerbungsformulare
Hier können Sie die Bewerbungsfomulare downloaden und direkt ausfüllen.
Stefan Heider
Hauptamt
Telefon:
+49 681 905-1316