Bebauungsplan "Rathausblock Dudweiler“
BBP_312.11.00_Stadtübersicht - LHS
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Offenlage
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 14. September 2020 bis einschließlich 13. Oktober 2020 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage, Flur vor Zimmer 924.
Es wird wegen der derzeitigen Coronaproblematik um Terminvereinbarung unter Tel. +49 681 905-4041 gebeten.
Des Weiteren können die Unterlagen auch per E-Mail unter der unten angegebenen Adresse angefordert wer-den. Aus Gründen der Pandemiebekämpfung wird die Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet empfohlen. Ihre Einsichtnahme- und Beteiligungsrechte vor Ort bleiben unberührt.
Während der o.g. Auslegungsfrist können während der Öffnungszeiten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
Erörterungsveranstaltung
am Donnerstag, 17. September 2020 um 17 Uhr im Großen Saal des Bürgerhauses Dudweiler, Am Markt 115, 66125 Saarbrücken-Dudweiler
Auf Wunsch des Stadtrats findet während der Offenlage eine zusätzliche Erörterungsveranstaltung statt, um der interessierten Öffentlichkeit eine zusätzliche Gelegenheit zu geben, sich mit Anregungen und Bedenken an der Planung zu beteiligen.
Ziele der Planung
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Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs schaffen. In den Obergeschossen über dem geplanten Einkaufsmarkt soll Wohnen und Dienstleistungen ermöglicht werden. Im Zuge der Umsetzung des Projektes soll das denkmalgeschützte Gebäude „Nassauer Hof“ in der Saarbrücker Str. 267 in die Planung integriert werden. Durch die Planung neuer Fußwegeverbindungen soll der Markt von der Saarbrücker Straße, der Rathausstraße und der Sulzbachtalstraße aus erreichbar sein.
Lage des Plangebietes
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Der Geltungsbereich, der eine Fläche von rund 0,8 Hektar umfasst, wird wie folgt begrenzt:
- Im Nordwesten durch die Sulzbachtalstraße,
- im Nordosten durch die Rathausstraße,
- im Südosten durch die Saarbrücker Straße,
- im Süden durch die südliche Begrenzung des Grundstücks Saarbrücker Straße Nr. 267.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung werden die Fachgutachten zur verkehrstechnischen und der schalltechnischen Untersuchung ausgelegt.