Corona: Häusliche Isolierung (Quarantäne)
Symbolbild Quarantäne - FrankHH/Shutterstock
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Menschen in Saarbrücken, für die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt des Regionalverbands angeordnet wurde, erhalten vom Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken ein Schreiben mit der Überschrift
Anordnung der Absonderung in sogenannte häuslicher Quarantäne gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Häusliche Isolierung
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Wenn bei Ihnen eine COVID-19-Erkrankung festgestellt wurde ...
Bei Ihnen wurde eine COVID-19 Erkrankung festgestellt oder Sie hatten Kontakt zu einer infizierten Person. Deshalb ordnet das Gesundheitsamt die häusliche Quarantäne in einem bestimmten Zeitraum an. Dies wurde Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt. In der Regel sind es 10 Tage, nachdem das Labor die Proben erhalten hat.
Bei positiv Getesteten sind es in der Regel 10 Tage ab den ersten Symptomen und bei engen Kontaktpersonen 14 Tage. Der Brief des Ordnungsamtes enthält Hinweise und gesetzliche Grundlagen, die hier zusammengefasst sind.
Bitte schicken Sie eine Kopie des Quarantänebescheides Ihrem Arbeitgeber, damit dieser über die Quarantäne informiert ist und ein Verdienstausgleich beantragt werden kann. Die Schutzmaßnahmen sind nötig, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
Sie dürfen während der Quarantäne Ihre Wohnung nicht verlassen. Sie dürfen keinen Besuch von Personen außerhalb Ihres Haushaltes
bekommen.Das Gesundheitsamt wird beobachten, ob Sie die Vorschriften einhalten. Sie müssen die Anordnungen des Gesundheitsamtes befolgen, Fragen beantworten und Untersuchungen erlauben.
Das müssen Sie tun
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Persönliche Maßnahmen und Kontrollen
- Körpertemperatur morgens und abends messen
- täglich Symptome wie Fieber, Husten, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn
aufschreiben - Kontakte zu Personen und Unternehmungen vor der Quarantäne notieren
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Abstand
- wenig Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Bei Kontakt größtmöglichen
Abstand einhalten (mindestens 1,50 Meter bis 2 Meter) - sich zeitlich und räumlich von anderen Haushaltsmitgliedern trennen: nicht gemeinsam essen
und sich in einem anderem Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhalten
- wenig Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Bei Kontakt größtmöglichen
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Hygiene und Sauberkeit (auch für Angehörige im Haushalt)
- Husten und Niesen in die Armbeuge, Abstand halten. Wegdrehen! Papiertaschentücher benutzen und diese sofort in einen Mülleimer mit Deckel werden.
- Regelmäßig die Hände 30 Sekunden lang mit Wasser und Seife waschen, vor allem:
- vor und nach jedem Kontakt mit anderen Personen
- vor der Zubereitung von Essen
- nach dem Toilettengang
- nach jedem Kontakt mit der kranken Person
- Hautverträgliche Desinfektionsmittel zwischendurch benutzen
- Desinfektionsmittel verwenden, auf denen steht „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“.
- Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden. Keine Hände schütteln!
- Oberflächen wie Nachttische, Bettrahmen, Smartphones, Tablets mindestens einmal täglich
reinigen - Bad und Toilette mehrfach täglich mit Desinfektionsmittel reinigen
- Wäsche bei erkrankten Personen mindestens bei 60 Grad waschen
- Abfall (Müll) von Kranken in einem verschließbaren Behälter aufbewahren. Entsorgen im
verschnürten Müllsack im Restmüll. - Gesunde Personen verwenden andere Handtücher als Kranke.
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Gesundheitliche Beschwerden
- Mit Ihrem Arzt sprechen, wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern.
- Falls Sie den Notdienst anrufen müssen, diesen über die Erkrankung informieren.
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Haushaltsangehörige und Krankheitssymptome
Haushaltangehörige stehen ebenfalls unter häuslicher Quarantäne, wenn das vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Wenn sie Krankheitssymptome haben, müssen sie:
- den Hausarzt informieren und gegebenenfalls telefonisch einen Termin zum Test vereinbaren
- das Schreiben des Ordnungsamtes vorzeigen
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Kontakt zum Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt erkundigt sich am Ende Ihrer Quarantäne nach Ihrem Gesundheitszustand. Wenn vorher Symptome auftreten, müssen Sie das Gesundheitsamt informieren.
Sie erreichen das Gesundheitsamt unter Telefon: +49 681 506-5305 oder per Mail an
gesundheitsamt@rvsbr.de.
Weitere Informationen
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Verdienstausfall
Haben Sie Verdienstausfall durch die Quarantäne? Auf Antrag erhalten Sie eine Entschädigung. Informationen und Formulare: https://ifsg-online.de/index.html
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Arzttermine
Sie dürfen zu dringenden Arztterminen und medizinischen Behandlungen wie Chemotherapie, Dialyse, wenn der behandelnde Arzt eine Bescheinigung ausstellt.
Sie müssen Schutzmaßnahmen einhalten, wenn Sie zu Behandlungen fahren. Sie dürfen keine öffentliche Verkehrsmittel benutzen. FFP2–Maske ohne Filter verwenden; Quarantäne-Bescheinigung zum Vorzeigen mitnehmen.
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Corona-Tests für Kontaktpersonen OHNE Symptome:
Zu Beginn und zum Ende der Quarantäne an der Testzentrale, Messegelände. Nur mit Terminbuchung unter testzentrum.saarland.de. Für den Weg darf die Quarantäne unterbrochen werden. Schicken Sie in diesem Fall eine kurze Mail an ordnungsamt@saarbruecken.de.
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Die Quarantäne endet automatisch, wenn ...
wenn Sie mindestens 48 Stunden vorher symptomfrei sind. Sonst wird die Quarantäne einmalig um 4 Tage verlängert. Wenn Sie sich danach noch krank und nicht arbeitsfähig fühlen, muss der Hausarzt Sie krankschreiben.
Verstöße und Zwangsgeld
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Zwangsgeld
Wenn Sie gegen die häusliche Quarantäne verstoßen und Ihre Wohnung ohne ausdrückliche Erlaubnis des Gesundheitsamtes oder der Landeshauptstadt Saarbrücken als Ortspolizeibehörde verlassen, müssen Sie mit einem Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro rechnen.
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Ihre Rechte
Am Ende der Quarantäne-Anordnung durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken finden Sie eine „Rechtsbehelfsbelehrung“. Darin steht,
- dass Sie gegen diese Verfügung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken erheben können
- dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
- dass Sie die aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht in Saarlouis beantragen können.
Corona-Informationen
Hier finden Sie Informationen zur Corona-Prävention in Saarbrücken in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Russisch und Italienisch.
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Fremdsprachen
Corona: Wichtige Informationen in in den Sprachen Englisch, Französisch, Arabisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Russisch und Italienisch.