Kitas und Schulen
Fragen zur Kita
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Kann/soll ich mein Kind am Montag zur Kita bringen?
Die saarländische Landesregierung hat beschlossen, dass Eltern ihre Kinder ab Montag, 22. Februar, wieder wie gewohnt zur Kita bringen können. Der Aufruf, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, entfällt.
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Läuft das Kinderkrankengeld weiter, wenn ich mein Kind weiterhin zu Hause betreue?
Mit der Kita-Öffnung entfällt die Voraussetzung des verlängerten Bezugs des Kinderkrankengeldes. Wenn Sie ihr Kind weiterhin zu Hause betreuen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Kinderkrankengeld.
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In welchem Fall bleibt der verlängerte Anspruch?
Er gilt dann, wenn der Besuch untersagt wird (z. B. bei Quarantäne), dann bleibt es bei dem verlängerten Anspruch.
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Weitere Regelungen
Die Kinder der städtischen Kitas werden in festen Gruppen - und nicht im halboffenen oder offenen System betreut. Dadurch, und durch Personalausfälle kann es im Einzelfall zu individuell verkürzten Betreuungszeiten in den Randzeiten kommen. Die Kita-Leitungen gehen in diesem Fall gesondert auf die betroffenen Eltern zu.
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Testungen bei Erzieherinnen und Erziehern
Freiwillige Schnelltests für Erzieherinnen und Erzieher sind geplant.
Fragen zum Präsenzunterricht an Grundschulen
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Tragen einer medizinischen Maske
- Mit der Öffnung der Grundschulen zum 22. Februar mit wechselndem Präsenzunterricht müssen auch an Schulen medizinische Masken (oder höhere Standards) getragen werden.
- Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für das Schulpersonal.
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Die Maskenpflicht gilt für den gesamten schulischen Betrieb in den Klassen-, Unterrichts- und Betreuungsräumen im Vor- und Nachmittagsbereich
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Die Lehrkräfte entscheiden, ob unter Berücksichtigung pädagogisch-didaktischer Gründe und der Einhaltung und der Verstärkung anderer Schutzmaßnahmen eine situationsbezogene kurzeitige Ausnahme von der Tragepflicht des MNS gewährt werden kann.
- Bei Bedarf soll den Schülerinnen und Schülern eines/einer Schüler*in für kurze Zeit eine Pause auf dem Schulhof ohne MNS ermöglicht werden.
- Diese Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch auf dem freien Schulgelände beziehungsweise auf dem Schulhof, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird.
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Busverkehr
Mit dem Beginn des Präsenzunterrichts an den Grundschulen am 22. Februar sind auch die vier Grundschullinien der Saarbahn wieder im Einsatz. Bei allen Fahrten sind Busbegleiter anwesend, die die Kinder aus das korrekte Tragen von Masken sowie auf das Abstandsgebot hinweisen.