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HBS 2026 - Jungen&Thönes
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HBS 2026 - Jungen&Thönes
Dem toleranten, europäischen Denken Hans Bernhard Schiffs sowie dem Internationalismus und der Wertschätzung des Regionalen in seinem Werk verpflichtet, sollen die eingereichten Beiträge einen inhaltlichen oder persönlichen Bezug zur Großregion SaarLorLux (Saarland, Rheinland-Pfalz, Grand Est, Luxemburg, Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien) haben.
Das Thema der Einsendungen ist nicht festgelegt. Es können dramatische Texte und Prosatexte eingereicht werden. Lyrik-Einsendungen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Als Sprachen können Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder eine der regionalen Mundarten gewählt werden.
Die Einreichung soll einen Umfang von vier bis acht Seiten DIN A4 mit je 30 Zeilen zu 60 Zeichen (also zwischen 7.200 und 14.400 Zeichen inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten (Ausschlusskriterium). Die Zeichenzahl des Beitrags inkl. Leerzeichen ist am Ende der Einreichung anzugeben. Pro Person kann nur eine Bewerbung akzeptiert werden. Werke, die bereits veröffentlicht sind (auch im Internet), werden nicht berücksichtigt.
Preisträgerinnen und Preisträger der letzten fünf Jahre können sich nicht bewerben.
Der Preis ist insgesamt mit 5.000 Euro dotiert. Die Jury behält sich eine Aufteilung des Preisgeldes vor.
Das Preisgeld wird von der Landeshauptstadt Saarbrücken, dem Ministerium für Bildung und Kultur Saarland, der Sparkasse Saarbrücken, der VSE AG sowie der Heinrich-Böll-Stiftung Saar gestiftet.
Dienstag, 24. August 2026 (Datum des Poststempels)
Die Preisverleihung findet am Donnerstag, 26. November 2026, 19 Uhr, in der Stadtbibliothek Saarbrücken statt.
Die Einsendungen sollen in sechsfacher Ausfertigung anonym unter Angabe eines selbstgewählten Kennwortes, welches das Geburtsjahr enthält, eingereicht werden. Den Texten liegt zudem der ausgefüllte Anmeldebogen bei mit dem Kennwort sowie mit Angaben zur Person und zum Bezug zur Großregion SaarLorLux.
Einsendungen, die per E-Mail zugesandt werden, können nicht angenommen werden. Die eingesandten Beiträge werden nicht zurückgesandt und drei Monate nach der Preisverleihung vernichtet. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung, und es werden keine Absagen nach Festlegung des Siegertextes versandt. Interessierte können sich jederzeit beim Kulturamt erkundigen.
Die Preisträgerin beziehungsweise der Preisträger erklärt sich mit der Veröffentlichung des ausgezeichneten Textes in einer Broschüre sowie im Internet einverstanden.
Der Preis wird von einer unabhängigen Jury vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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