Integrationsbeiratswahl 2024

Voraussichtlich am 29. September 2024 findet die Wahl zum 4. Integrationsbeirat statt.

Die Integrationsbeiratswahl 2024

Integrationsbeiratswahl 2024 - LHS

Integrationsbeiratswahl 2024 - LHS

Integrationsbeiratswahl 2024 - LHS

Zeitplan

  • 7. Mai: Stadtratsbeschluss über den Wahltermin. Danach zeitnah öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Ab dann können Wahlvorschläge beim Wahlamt eingereicht werden.
  • Ab dem Tag nach der Einreichung eines Wahlvorschlags (= einer Liste) können Unterstützungsunterschriften im Wahlamt persönlich geleistet werden. Für einen Wahlvorschlag müssen 20 Unterschriften vorliegen.
  • 25. Juli, 18 Uhr: letzter Tag zur Einreichung der Unterstützungsunterschriften
  • 30. Juli: Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
  • 2. August: Ende der Beschwerdefrist; anschließend Bekanntmachung der Wahlvorschläge
  • 29. September: 8 – 18 Uhr Wahltag

Infobroschüre und Formulare

Eine ausführliche Informationsbroschüre und alle Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen, Unterstützungsunterschriften etc. steht ab Mai 2024 hier zur Verfügung.

Alle Informationen auf einen Blick

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt ist, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

    • Ausländer/in, Eingebürgerte/r, Spätaussiedler/in ist oder als Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt in Deutschland erworben hat,
    • am Wahltag 18 Jahre alt oder älter ist und
    • seit dem 29.06.2024 in der Landeshauptstadt Saarbrücken den Hauptwohnsitz hat.

    Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt beantragen. Dafür müssen sie Nachweise mitbringen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Nachweis über Spätaussiedler-Eigenschaft).

  • Wer darf nicht wählen?
    • Angehörige des Diplomatischen und Konsularischen Korps
    • Angehörige ausländischer Streitkräfte
    • Deutsche Staatsangehörige (außer den oben genannten Personen)
  • Wer darf kandidieren?
    • Ausländerinnen und Ausländer, Eingebürgerte, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und diejenigen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit als Kinder ausländischer Eltern durch die Geburt in Deutschland erworben haben
    • die am Wahltag 18 Jahre alt oder älter sind und
    • seit dem 29.03.2024 in der Landeshauptstadt Saarbrücken den Hauptwohnsitz haben.
  • Wer darf nicht kandidieren?
    • Angehörige des Diplomatischen und Konsularischen Korps
    • Angehörige ausländischer Streitkräfte
    • Angestellte und Beamte der Landeshauptstadt Saarbrücken
    • Angestellte bei Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Saarbrücken mit mehr als 50% beteiligt ist
    • Deutsche Staatsangehörige (außer den oben genannten Personen)
  • Auf wie vielen Listen darf ich kandidieren?
    • Jede Wahlbewerberin / jeder Wahlbewerber darf nur auf einer Liste kandidieren!
  • Wer darf eine Liste (Wahlvorschlag) einreichen?
    • Wahlvorschläge können entweder von einzelnen Kandidateninnen / Kandidaten oder als Listen eingereicht werden.
    • Die Listen können von Vereinen, Verbänden, Personengruppen oder Parteien eingereicht werden.
    • Es können nationale, internationale oder sonstige Listen sein.
  • Wie viele Personen dürfen auf einer Liste stehen?
    • Mindestens eine Kandidatin / ein Kandidat (Einzelkandidat/in) und höchstens 30 dürfen auf einer Liste stehen.
  • Wie erstelle ich eine Liste?
    • Bei Wahlvorschlägen von Vereinigungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung in einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung aufgestellt werden (Fristen für die Einladung zur Mitgliederversammlung beachten!)
  • Wie stelle ich eine Liste auf?
    • Bei Organisationsformen außerhalb des Vereinsrechts müssen die Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung in einer „Vollversammlung“ des zusammengeschlossenen Personenkreises aufgestellt werden.
    • Bei der Wahl der Kandidaten/innen ist eine erkennbare Reihenfolge festzulegen.

  • Wer darf die Kandidatinnen und Kandidaten wählen?
    • In der Versammlung sind nur wahlberechtigte Mitglieder stimmberechtigt!
  • Welche Unterlagen müssen beigefügt werden?
    • Liste (Wahlvorschlag) in 3-facher Ausfertigung (muss von drei Wahlberechtigten unterzeichnet werden)
    • eine Zustimmungserklärung (kann nicht zurückgenommen werden)
    • eine Wählbarkeitsbescheinigung (wird vom Wahlamt ausgestellt)
    • die Niederschrift der Versammlung über die Wahl der Kandidaten mit einer Versicherung an Eides (für Einzelbewerbungen nicht erforderlich)
  • Welche Funktion hat die Vertrauensperson?
    • In jedem Wahlvorschlag müssen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.
    • Vertrauenspersonen sind Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner für die Verwaltung.
    • Vertrauenspersonen sollen in der Landeshauptstadt Saarbrücken den Hauptwohnsitz haben.
  • Was muss ich über die Unterstützungsunterschriften wissen?
    • Jeder Wahlvorschlag (Liste) muss durch mindestens 20 Unterschriften von Wahlberechtigten unterstützt werden.
    • Ein/e Wahlberechtigte/r darf nur eine Liste unterstützen.
    • Man muss persönlich beim Wahlamt unterschreiben (bis spätestens 25.07.2024).
    • Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen die entsprechenden Nachweise mitbringen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Nachweis über Spätaussiedler-Eigenschaft).
  • Warum ist der 25. Juli wichtig?

    Spätestens am 25. Juli um 18 Uhr müssen für einen Wahlvorschlag (Liste) alle 20 Unterstützungsunterschriften vorliegen. Jede Person, die eine Liste durch ihre Unterschrift unterstützt, muss persönlich zum Wahlamt kommen. Die Person muss selbst wahlberechtigt sein. 

  • Wo reiche ich die Liste ein?

    Die Listen werden bei der Gemeindewahlleiterin der Landeshauptstadt Saarbrücken eingereicht.

    Dienststelle:
    Hauptamt / Sachgebiet Wahlen
    Zimmer 723, Haus Berlin
    Kohlwaagstraße 4
    66111 Saarbrücken

Was ist der Integrationsbeirat?

Ausländerbeirat

1989 wurde der erste Saarbrücker Ausländerbeirat gewählt. Mitglieder waren Personen mit ausländischem Pass aus Saarbrücken.

Integrationsbeirat

2008 wurde das § 50 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) geändert. Die Ausländerbeiräte wurden in Integrationsbeiräte umbenannt. Seitdem werden zwei Drittel der Mitglieder von der ausländischen Bevölkerung Saarbrückens gewählt, und ein Drittel wird aus dem Stadtrat entsandt. 

Reform 2024

2009, 2014 und 2019 wurde der Integrationsbeirat als kommunalpolitische Interessenvertretung für Migrantinnen und Migranten gewählt. Er hat die Aufgabe, Anträge an den Stadtrat und an die Ausschüsse zu stellen, damit die Belange der Bevölkerung mit ausländischem Pass stärker in der Kommunalpolitik berücksichtigt werden. Nach einer weiteren Reform sind bei der Wahl 2024 erstmals auch eingebürgerte Personen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wählbar und wahlberechtigt.