Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen

musik.innovativ

Angaben zu QuattroPole

  • Ein Städtenetz mit dem Ziel, eine strategische politische Zusammenarbeit der vier Städte zu entwickeln und den grenzübergreifenden Austausch durch Projekte in Bereichen wie Kultur und Tourismus zu stärken
  • Rechtsform: Verein nach deutschem Recht
  • Geschäftsstelle im Haus der Großregion in Esch-sur-Alzette, Luxemburg

Das Projekt

Die Städte Luxemburg, Metz, Saarbrücken und Trier kooperieren innerhalb einer Grenzregion, die durch eine starke kulturelle Vielfalt geprägt ist. In ihrer Verschiedenheit und Komplementarität haben die vier Städte das Potenzial, einen ganz konkreten Beitrag zum Zusammengehörigkeitsgefühl in der Großregion und somit zur europäischen Integration zu leisten.

Ausdrückliches Ziel des QuattroPole-Musikpreises ist die stärkere grenzüberschreitende Vernetzung der lokalen Kulturszenen der Städte sowie die Steigerung der Sichtbarkeit des Städtenetzes QuattroPole in der Großregion und darüber hinaus.

Der QuattroPole-Musikpreis wird seit 2019 alle zwei Jahre an Musikerinnen und Musiker bzw. Komponistinnen und Komponisten verliehen, die innovative Techniken aus dem Bereich des Digitalen anwenden. Der Musikpreis ist das zweite Standbein der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den QuattroPole-Städten im Kulturbereich neben dem Robert-Schuman-Kunstpreis.  

  • Beschreibung
    • Der Musikpreis ist mit 10.000 € dotiert und wird von QuattroPole e.V. finanziert. Die Jury behält sich das Recht vor, einen Sonderpreis zu vergeben.
       
    • Das Konzert der Finalistinnen und Finalisten sowie die Preisverleihung des QuattroPole-Musikpreises erfolgen am 1. April 2021 in den Rotondes in Luxemburg.
  • Auswahl- und Teilnahmebedingungen
    1. Der Preis wird an Komponistinnen und Komponisten sowie Musikerinnen und Musiker aus der E- und U-Musik verliehen (elektronische, experimentelle, zeitgenössische Musik, usw.), die innovative Techniken im digitalen Bereich anwenden, inkl. visuelle Effekte, Performance, usw. Zur Bewerbung müssen drei Werke eingereicht werden, die innerhalb der letzten fünf Jahre komponiert wurden. Hierzu zählen auch Werke, die sich noch in der Entwicklungsphase befinden.
       
    2. Die Teilnehmenden verpflichten sich, am Tag der Verleihung des QuattroPole-Musikpreises, dem 1. April 2021, mit dem jeweiligen Musiktitel an einem Konzert oder an einer Performance teilzunehmen. Das Finalkonzert mit anschließender Preisverleihung findet in den Rotondes in Luxemburg statt.
       
    3. Den ausgewählten Finalistinnen und Finalisten steht hier ein Zeitfenster von bis zu 25 Minuten zur Verfügung, in dem eines oder mehrere der bei der Bewerbung eingereichten Werke präsentiert werden können. Dabei ist wichtig, dass dieses Konzert oder die Performance im Rahmen der technischen und räumlichen Möglichkeiten des Veranstaltungsortes realisierbar ist. Ein entsprechender Raum- und Technikplan ist auf Nachfrage verfügbar. Er ist zwingend zu beachten. 
       
    4. Die Auswahl und die Teilnahme am Wettbewerb steht allen Musikerinnen und Musikern bzw. Komponistinnen und Komponisten offen, die in den Städten Luxemburg, Metz, Saarbrücken oder Trier bzw. in einem Umkreis von 50 km dieser Städte geboren wurden bzw. dort leben, arbeiten oder studieren.
       
    5. Die Bewerbungsunterlagen müssen eine Datei im PDF-Format enthalten, bestehend aus: A.) einer Biografie mit Informationen zur Person/ zu den Personen sowie einer Darstellung des Bezugs zur Grenzregion oder zu der QuattroPole-Stadt, für die die Bewerberin/der Bewerber kandidieren möchte, B.) einem Bewerbungsschreiben inkl. Beschreibung des Projekts (maximal eine Seite), C.) einem Streaming-Link zu drei Musikbeispielen (Video, Songs, etc.)
       
    6. Der Preis wird von einer Fachjury vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
       
    7. Die Einreichung von Bewerbungen steht jedem musikalischen Projekt offen, das schon existiert oder sich noch in der Entwicklung befindet.
  • Formale und verfahrenstechnische Anforderungen
    • Abgabe eines Bewerbungsdossiers auf Französisch oder Deutsch.
       
    • Die gesamte Kommunikation mit dem Preisverleiher hat ausschließlich auf Französisch und/oder Deutsch zu erfolgen. Dies gilt sowohl für das Bewerbungsverfahren als auch für die Abwicklung des Projekts.
       
    • Der Ausschreibende und die musikalischen Leiter behalten sich das Recht vor, die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Informationsgespräch einzuladen, um Fragen bezüglich der Bewerbungsunterlagen zu klären. Das Gespräch wird in einer der vier QuattroPole-Städte bzw. in deren Umgebung stattfinden.
       
    • Die Teilnehmenden versichern, dass sie im Besitz der Urheberrechte der musikalischen Werke sind, die sie im Rahmen der Preisausschreibung vorlegen, und dass durch die von ihnen eingereichten Inhalte keine Marken- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden.
  • Zeitplan
    • 30.9.2020: Bewerbungsfrist
    • 31.1.2021: Benachrichtigung über Einladung zum Konzert
    • 1.4.2021: Konzert der Finalistinnen und Finalisten sowie Preisverleihung

Frist für die Einreichung der Bewerbung: 30.09.2020

Einreichung per E-Mail an die Adresse quattropole.musikpreis@zoho.com. Der Absender ist für den korrekten und rechtzeitigen Erhalt seiner Bewerbungsunterlagen verantwortlich.

Allgemeine Bedingungen

Es gelten die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Regelungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.