Sperrstunden
Von Freitag, 15. Juli, auf Samstag, 16. Juli, und Samstag auf Sonntag, 17. Juli, wird die Sperrzeit für den Außenausschank der Gaststätten und der Stände gemäß § 11 Abs. 5 Saarländisches Gaststättengesetz auf jeweils 2 Uhr festgesetzt. Diese Regelung gilt im Veranstaltungsbereich:
- Fußgängerzone St. Johanner Markt, einschließlich der Faß-, Obertor-, Saar-, Türken- und Kath.-Kirch-Straße
- Fußgängerzone Bahnhofstraße
- Kaltenbachplatz
- Straße „Am Stadtgraben“
- Schillerplatz
- Schloßplatz
- Straße „Am Schloßberg“
- Tbilisser Platz
Die Betriebszeiten für das Bühnenprogramm in den vorgenannten Bereichen werden wie folgt festgesetzt: Am Freitag, 15. Juli, auf 24 Uhr, am Samstag, 16. Juli, auf 24 Uhr und am Sonntag, 17. Juli, auf 22 Uhr.