Montag, 14. Juni 2021

Aufhebung der Maskenpflicht

Die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken erlässt nach § 49 Abs. 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) nachfolgende Allgemeinverfügung. 

Allgemeinverfügung der Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Anordnung von notwendigen, weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Saarbrücken vom 07.06.2021

Die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken erlässt nach § 49 Abs. 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) nachfolgende

Allgemeinverfügung:

  1. Die derzeit gültige Allgemeinverfügung zur Pflicht zum Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz vom 07.06.2021 in den folgenden Fußgängerbereichen an allen Tagen in der Zeit von 11:00 - 24:00 Uhr wird aufgehoben:
  • Bahnhofstraße, einschließlich der durch Lichtzeichenanlage gekennzeichneten Fußgängerüberwege (Viktoriastraße, Dudweilerstraße und Betzenstraße)
  • Reichstraße bis zur Einmündung Trierer Straße / Faktoreistraße (inclusive Vorplatz der Europagalerie) bzw. bis zur Saarbahn-Haltestelle Hauptbahnhof
  • St. Johanner Markt bis zur Gebäudegrenze Hausnummer 18/20
  • Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße
  • Saarstraße bis Kreuzung am Stadtgraben
  1. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15.06.2021 in Kraft.
  1. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Ordnungsamt, Abteilung Polizei, Gewerbe und Haushalt, Zimmer 317, Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken, zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken erhoben werden. Sie haben das Recht, gemäß § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen.

Saarbrücken, den 14.06.2021

gez.

Signatur Uwe Conradt -

Signatur Uwe Conradt -

Signatur Uwe Conradt -

Uwe Conradt
Oberbürgermeister