Mittwoch, 31. März 2021

Stellvertretende Werkleitung des ZKE

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Saarbrücken gemäß § 6 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29. November 2010 über den Kreis der Vertretungsberechtigten des Eigenbetriebs Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken (ZKE) sowie den Umfang ihrer Vertretungsbefugnis:

Mit Wirkung ab dem 16. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 wurde Herr Doktor Klaus Faßbender zum stellvertretenden Werkleiter bestellt. Im Falle der Verhinderung einer Werkleiterin beziehungsweise eines Werkleiters stehen dem stellvertretenden Werkleiter deren beziehungsweise dessen Befugnisse zu.

 

Saarbrücken, den 26. März 2021

Uwe Conradt
Oberbürgermeister