Veranstaltungslotse
Becker & Bredel
Becker & Bredel
Becker & Bredel
Die gelungene Durchführung einer Veranstaltung ist mit einiger Arbeit verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren kann in einigen Fällen recht kompliziert sein, weil bereits im Vorfeld an zahlreiche Punkte gedacht werden muss, damit das Fest nicht ins Wasser fällt.
Um Ihnen bei der Vorbereitung eine bestmögliche Unterstützung zu bieten, finden Sie bei der Landeshauptstadt Saarbrücken einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie sicher durch die Planungsphase Ihrer Veranstaltung führen wird.
Anzeigen von privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen beim Ordnungsamt Saarbrücken im Rahmen der Maßnahmen zur Coronapandemie
Seit dem 18. Oktober 2020 ist Teilnehmerzahl bei privaten Feiern und ähnlichen Zusammenkünften in öffentlichen Räumen auf maximal zehn Personen begrenzt. In privaten Räumen dürfen maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten oder dem gleichen familiären Bezugskreis zusammenkommen.
Öffentliche Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen erlaubt. Ausnahmen hiervon kann die Ortspolizeibehörde auf der Grundlage eines mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts zulassen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist stets (auch an einem festen Platz) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Öffentliche Veranstaltungen mit 20 oder mehr Personen sind der Ortspolizeibehörde 72 Stunden vor Beginn anzuzeigen. Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind derzeit nicht zulässig.
Sie können zur Anmeldung unser Online-Formular nutzen.
Es sind hierbei besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten, der Mindestabstand von eineinhalb Metern muss eingehalten werden und die vollständige Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis einschließlich 31. Dezember 2020 untersagt.
Bitte beachten Sie auch, dass sich die Zahl der erlaubten Teilnehmer an einer Veranstaltung aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz ändern kann. Die aktuellen Zahlen finden Sie unter https://www.regionalverband-saarbruecken.de/corona/
Corona: Anzeige einer Veranstaltung
Anzeige einer Veranstaltung gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken
Ordnungsamt
Großherzog-Friedrich-Straße 11166121 Saarbrücken
Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 905-3579
E-Mail:
ordnungsamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag
8:30 bis 12 Uhr
und
13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag, Freitag
8:30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Der Antrag auf Genehmigung
Weitergehende Zuständigkeiten verschiedener Stadtämter
Bei manchen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere zuständige Ämter in die Planung mit einzubeziehen. Spätestens jetzt kontaktieren Sie Ihren Veranstaltungslotsen, der Sie an die richtigen Adressen vermittelt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Beispiele:
- Sie möchten öffentliche Flächen nutzen.
- Sie wollen ein Festzelt, eine Bühne, Sitz- und Stehtribünen oder ein Karussell in Ihre Veranstaltung einbeziehen.
- Sie planen ein Volksfest, eine Messe oder eine Ausstellung.
- Sie möchten eine Tombola oder eine Lotterie veranstalten.
- Sie planen ein Feuerwerk.
- Sie wollen alkoholische Getränke ausschenken.
- Sie wollen Musik- und Beschallungsanlagen im Freien benutzen.
- Sie planen eine Veranstaltung in einem Firmengebäude, einer Werkshalle, im Foyer.
Ist dies der Fall, kann es sein, dass das Bauaufsichtsamt, das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe, das Straßenbauamt oder das Amt für Brand- und Zivilschutz mit in die Planung einbezogen werden muss. Deshalb:
Beschreiben Sie möglichst genau Art und Ort Ihrer Veranstaltung zum Beispiel mit einem Beiblatt oder einem Plan.
Ihre Ansprechpartnerin für Veranstaltungen:
Christine Baran
Telefon:
+49 681 905-1913
Fax:
+49 681 905-1209
E-Mail:
christine.baran@saarbruecken.de
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kulturamt
St. Johanner Markt 2466111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-4910
Fax:
+49 681 905-4956
E-Mail:
kulturamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr
und
13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr