Saarstrand - Konzeptvergabe

Die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigt einen Teil der historischen Bismarckanlage östlich der Bismarckbrücke, den sogenannten „Saarstrand“, zu einem attraktiven Ort mit gastronomischer Infrastruktur und hoher Aufenthaltsqualität zu entwickeln.

Luftbild - Exposé Saarstrand - LHS

Luftbild - Exposé Saarstrand - LHS

Luftbild - Exposé Saarstrand - LHS

Das Gesamtangebot soll einen möglichst breiten Teil der Bevölkerung, insbesondere auch Familien, ansprechen. Hierzu soll auf Basis eines verbindlichen Konzepts ein langfristiger Pachtvertrag abgeschlossen werden. Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) strebt eine langfristige Partnerschaft an, mit dem Ziel, Investitionen in eine wertige Ausgestaltung der Anlage bei möglichst hoher Investitionssicherheit für den Pächter/die Pächterin zu ermöglichen.

Lage, Größe und Eigenschaften der Pachtfläche

Die ca. 4.300 Quadratmeter große Pachtfläche erstreckt sich auf St. Arnualer/Alt-Saarbrücker Sei-te entlang der Saar direkt östlich der Bismarckbrücke. Die Voraussetzungen für eine Adressbildung sind durch die Lage an der Saar vis-à-vis des Stadens, einer populären Grünanlage mit Wohnbebauung und einem Altersheim gegeben.

Bei der zu verpachtenden Fläche handelt es sich um eine großzügige Grünanlage, die auf einer Zwischenterrasse zwischen Leinpfad und Autobahnböschung liegt und auf den beiden Langseiten von mächtigem Baumbestand umgeben ist. Nach Westen be-grenzen die Sandsteinbögen der Bismarckbrücke die Pachtfläche. Auf einer ca. 80 Meter x 23 Meter großen Teilfläche befindet sich eine künstliche Sandaufschüttung mit einer Mächtigkeit von im Mittel ca. 10 Zentimeter. Ein provisorisches Beachvolleyballfeld ist Teil die-ser Sandfläche.

Die gastronomische Nutzung dieses Teilbereichs der Grünanlage besteht seit 2005. Die Verträge mit dem ehem. Pächter sind gekündigt. Die Fläche ist weitgehend ge-räumt.

Die Landeshauptstadt beabsichtigt die Verpachtung von Teilflächen des folgenden Grundstücks: 
Gemarkung Saarbrücken, Flur 2, Flurstück Nr. 3/43, ca. 4.300 Quatratmeter, davon Sandfläche ca. 1.800 Quatratmeter.

  • Die 4.300 Quatratmeter Pachtfläche sind als Maximalwert zu verstehen. Auch eine verkleiner-te Pachtfläche wäre möglich.
  • Die Flächen unterhalb der Brückenbögen können ggf. in Teilen als Lagerfläche mitgenutzt werden. Dies ist mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Detail abzustimmen. Ein Hochwasserabfluss muss aber jederzeit gewährleistet sein.
     

Exposé und Pläne zum Download

Bewerbung

Alle Pläne und Bewerbungsunterlagen sind mit dem Namen des Bewerbers/der Bewerberin zu versehen.

Die einzureichenden Unterlagen (siehe Punkt 2.2.1, im Exposé, anbei zum Download) sind in Papierform und digital (pdf auf Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag/Paket unter Angabe des Absenders/der Absenderin bis zum 29. April 2022 an die 

Landeshauptstadt Saarbrücken
Amt für Stadtgrün und Friedhöfe
Dudweilerstraße 26 - 30
66111 Saarbrücken

zu richten bzw. einzureichen. Der Poststempel ist für die Ausschlussfrist entscheidend.

Auf dem Umschlag/Paket ist folgender Hinweis gut lesbar anzubringen:

Bewerbung „Saarstrand“
Sendung bitte nicht vor dem Öffnungstermin öffnen! 

Bewertung der Beiträge und Entscheidung

Die Bewertung der Beiträge erfolgt durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken nach gewichteten Kriterien. 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken entscheidet über die Verpachtung. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass ein Pachtvertrag geschlossen wird.

Verwertungs- und Nutzungsrecht

Für die Durchführung des Verfahrens räumen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Landeshauptstadt Nutzungsrechte (zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkt) an allen von ihnen für das Verfahren erstellten Unterlagen (verkörpert oder in elektronischer Form) sowie an den für die im Verfahren erbrachten Leistungen ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. 

Die Landeshauptstadt ist berechtigt, auch nach Durchführung des Verfahrens auf die Gestaltung der Anlagen Einfluss zu nehmen.

Die Landeshauptstadt hat das Recht zur Veröffentlichung der Pläne des Pächters/der Pächterin im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

Hinweis

Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl können Abweichungen nicht ausgeschlossen werden, so dass keine Gewährleistung übernommen werden kann. Dies schließt auch die im Exposé und den Ausschreibungsunterlagen verwendeten Pläne ein. Die genannten Daten erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit.