Mietspiegel

Wie hoch sind die Wohnungsmieten in Saarbrücken und welche Faktoren beeinflussen die Mieten besonders? Orientierung gibt ab dem 1. Januar 2024 Saarbrückens erster qualifizierter Mietspiegel.

Luftbild Saarbrücken - LHS

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Transparenter Überblick über Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten

Der qualifizierte Mietspiegel 2024 gibt einen aktuellen und transparenten Überblick über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Saarbrücken.

Vermieterinnen und Vermieter erhalten durch den qualifizierten Mietspiegel eine Basis für die Festlegung der Miethöhe. Mieterinnen und Mietern dient der Mietspiegel als zuverlässige Grundlage, um Mietforderungen zu überprüfen und sich vor überhöhten Mietforderungen zu schützen. Der qualifizierte Mietspiegel leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.

Hinweise zur Anwendung

Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren Sie zum Erstellungsprozess und beantworten Fragen zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, führen aber keine Rechtsberatung durch. 

Downloads

Laden Sie Saarbrückens Mietspiegelbroschüre und den dazugehörigen Methodenbericht als PDF-Datei herunter. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Wann kommt der Mietspiegel zur Anwendung?

    Der Mietspiegel bietet allen interessierten Akteuren die Möglichkeit, sich auf dem Mietwohnungsmarkt in Saarbrücken einen Überblick zu verschaffen. Das Hauptanwendungsfeld für Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem Vermieterinnen und Vermieter die Zustimmung Ihrer Mieterinnen und Mieter zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann.

    Auch beim Neuabschluss von Mietverträgen und bei einvernehmlichen, d. h. vertraglich vereinbarten Änderungen der Miethöhe können Mietspiegel Bedeutung als Orientierungshilfe haben. Selbstverständlich sind die Informationen aus Mietspiegeln hierbei nicht zwingend zu beachten, sondern können von den Parteien freiwillig als Entscheidungshilfe herangezogen werden.

  • Was gilt bei der Anwendung des Mietspiegels?

    Der Mietspiegel stellt keine Preisempfehlung dar, es dürfen durchaus niedrigere, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht wesentlich höhere Mieten gefordert werden.

    Bei Mieterhöhungen ist die Kappungsgrenze (maximal 20% in drei Jahren) einzuhalten. Zudem müssen 15 Monate zwischen zwei Mieterhöhungen vergehen.

    Der Mietspiegel gilt nicht für Neuvermietungen und hat erst mal keinen Einfluss auf bestehende Mietverträge.

  • Gilt der Mietspiegel für alle Wohnungen?

    Nein, der Mietspiegel kann nur für den frei finanzierten Wohnungsbau angewendet werden. Er gilt nicht für Wohnungen die möbliert sind, in Wohnheimen angeboten werden oder staatlich gefördert sind.

    Der Saarbrücker Mietspiegel gilt auch für vermietete Einfamilienhäuser.

  • An wen kann ich mich bei Fragen zum Mietrecht wenden?

    Bei mietrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die vor Ort tätigen Fachanwältinnen und -anwälte. Ebenso bieten die in der Landeshauptstadt ansässigen Verbände und Vereine Rechtsberatung für ihre jeweiligen Mitglieder an. Beispielsweise der Mieterbund und die Mieterhilfe unterstützen Sie gern als Mieterin oder Mieter bei rechtlichen Fragestellungen zum Mietrecht und der Anwendung des Mietspiegels. Als Vermieterin bzw. Vermieter ist Haus & Grund Ihr Ansprechpartner.

  • Wo finde ich das aktuelle Mietspiegelrecht?
  • Ist die Landeshauptstadt Saarbrücken verpflichtet, einen Mietspiegel vorzuhalten?

    Ja, mit in Kraft treten des Mietspiegelreformgesetzes müssen alle Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen. Dieser muss nach zwei Jahren fortgeschrieben und nach vier Jahren komplett neu erstellt werden.

  • Was macht den Saarbrücker Mietspiegel zu einem „qualifizierten“ Mietspiegel?

    Als „qualifiziert“ gilt ein Mietspiegel, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erarbeitet und von der Stadt und/oder von Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter anerkannt wird.

    Der Saarbrücker Mietspiegel wurde von allen stimmberechtigten Akteuren des lokalen Mietwohnungsmarktes aus dem Arbeitskreis und vom Saarbrücker Stadtrat anerkannt und somit qualifiziert.

  • Wer war an der Erstellung des aktuellen Mietspiegels beteiligt?

    Das gesamte Verfahren der Mietspiegelerstellung in Saarbrücken wurde vom Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH und einem Arbeitskreis begleitet, in dem neben städtischen Akteuren auch Vertreterinnen und Vertreter des Saarbrücker Mietwohnungsmarktes beteiligt waren: Im Einzelnen sind dies:

  • Welche Methodik wurde bei der Mietspiegelerstellung angewendet?

    Die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten bilden Daten aus einer breit angelegten Befragung von Mieterhaushalten sowie Vermieterinnen und Vermietern, die von April bis Juni 2023 durchgeführt wurde. Insgesamt sind Daten zu mehr als 5.500 Saarbrücker Wohnungen in die Auswertung eingeflossen. Mit einem Regressionsmodell hat das Institut FUB IGES in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis auf dieser Grundlage einen vierstufigen Ansatz zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Saarbrücken erstellt.

    Für genauere Informationen siehe Methodenbericht Kapitel 7

  • Wie und von wem wurde die Wohnlageneinstufung vorgenommen?

    Für die Mietspiegelerstellung war eine erste Wohnlageeinstufung notwendig. Dazu wurde das gesamte Stadtgebiet in „einfache“, „mittlere“ und „gute“ Wohnlagen aufgeteilt. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben sichzunächst für alle Stadtbezirke auf sogenannte „Eichgebiete“ verständigt, welche repräsentativ für die jeweilige Saarbrücker Wohnlage sind.

    Anhand der spezifischen Lagemerkmale der Eichgebiete (z.B. Nähe zu Grünflächen und sozialer Infrastruktur, Lärmkataster, etc.) und mit Hilfe einer Modellrechnung hat das Institut FUB IGES für alle Saarbrücker Wohnlagen eine Einordnung in die drei Stufen errechnet. Anschließend hat der Arbeitskreis die ermittelten Einstufungen überprüft und teilweise aufgrund lokaler Ortskenntnis angepasst.

    Für genauere Informationen siehe Methodenbericht Kapitel 6 

Weitere Informationen und Kontakt

Lutz Haertel

Hauptamt
Telefon: +49 681 905-3254
E-Mail: lutz.haertel@saarbruecken.de

Foto Lutz Haertel, Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung

Foto Lutz Haertel - Lutz Haertel