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Kommunalwahlen und Europawahlen

Hier finden Sie Informationen, Serviceleistungen sowie Ergebnisse und Strukturdaten zu den Wahlen zu Stadtrat, Bezirksräten, Regionalversammlung, Regionalverbandsdirektor und Europawahlen.

Kommunalwahlen 2009

 

Die Kommunalwahlen mit Wahlen zum Stadtrat, den Bezirksräten und zur Regionalversammlung sowie die Wahl des Regionalverbandsdirektors fanden am 7. Juni 2009 statt.
Hier finden Sie Informationen zum Stadtrat und zu den Bezirksräten (Mitte, West, Dudweiler und Halberg)

 

Die Regionalversammlung und der Regionalverbandsdirektor

Am 01.01.2008 wurde der Stadtverband Saarbrücken in den Regionalverband Saarbrücken umgewandelt. Der Regionalversammlung gehören 45 Mitglieder an. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern der zehn regionalverbandsan­gehörigen Städte und Gemeinden gewählt. Die Amtszeit der Regionalversammlung beträgt fünf Jahre.

Der Regionalverbandsdirektor (vormals Stadtverbandspräsident) wurde erstmals 1998 in einer Direktwahl gewählt. Die Wahl fand zusammen mit der Bundestagswahl statt, was die hohe Wahlbeteiligung von 79,3 % erklärt. Die Amtszeit des damaligen Stadtverbandspräsidenten betrug noch 8 Jahre. Die Amtszeit des Regionalverbandsdirektors beträgt 10 Jahre.

Ergebnisse der Kommunalwahlen

Kommunalwahlen 2004

Europawahl 2009

Plakat Europawahlen

Am 07.06.2009 wurde das Europäische Parlament gewählt. Die alle 5 Jahre stattfindenden Europawahlen fanden in den 27 Mitgliedstaaten der EU statt. Rund 375 Millionen Bürgerinnen und Bürger waren in der EU im Jahre 2009 wahlberechtigt.

Bei der Europawahl 2009 wurde das Europäische Parlament zum siebten Mal direkt von allen Wahlberechtigten gewählt. Die erste Direktwahl fand 1979 statt. Damals gehörten nur 9 Mitgliedsstaaten zur Europäischen Gemeinschaft (EG) - die EU gab es noch nicht. Sie wurde erst 1992 gegründet. Vor 1979 gab es zwar auch schon ein Europäisches Parlament, aber das wurde nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, sondern von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten mit ihren eigenen Abgeordneten beschickt; diese waren dann zugleich nationale und Europaabgeordnete.

Seit 2004 gibt es eine klare Trennung zwischen den nationalen und den Europaabgeordneten. Ein Abgeordneter ist nun entweder Europaabgeordneter oder nationaler Abgeordneter, beides zusammen geht nicht mehr. 

Die 27 EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Ir­land, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist jeder Bürger der Europäischen Union mit einer Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lebt und nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle wahlberechtigten Deutschen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen, in der sie am 35. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Die nicht-deutschen Unionsbürger haben die Möglichkeit entweder in ihrem Heimatstaat oder in der Bundesrepublik Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen.

In beiden Fällen müssen diese Unionsbürger einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Im Ausland lebende Deutsche haben ebenfalls die Möglichkeit, entweder in ihrem Aufenthaltsland in der EU oder in Deutschland in der Gemeinde, in der sie ihren letzten Hauptwohnsitz innegehabt haben, einen Antrag auf Eintra­gung in das Wählerverzeichnis zu stellen.

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