Integrationsbeiratswahlen
Neuer Integrationsbeirat am 29.03.2009 gewählt
Am 29.03.2009 wurde erstmals ein Integrationsbeirat als kommunalpolitische Interessenvertretung für Migrantinnen und Migranten gewählt.
Der Integrationsbeirat löst den bisherigen Ausländerbeirat ab. Der Integrationsbeirat hat dieselben Aufgaben wie der bisherige Beirat. Als politisches Gremium hat er die Aufgabe, Anträge an den Stadtrat und an die Ausschüsse zu stellen, damit die Belange der Bevölkerung mit ausländischem Pass stärker in der Kommunalpolitik berücksichtigt werden.
1989 wurde der erste Saarbrücker Ausländerbeirat gewählt. Das Kommunal- Selbstverwaltungsgesetz, das die gesetzliche Grundlage für die Integrationsbeiräte (vormals Ausländerbeiräte) ist, wurde 2008 geändert. Danach werden die Mitglieder bei der Wahl am 29.03.2009 zu zwei Dritteln in Urwahl von und aus der ausländischen Bevölkerung Saarbrückens gewählt. Neu ist, dass ein weiteres Drittel aus Stadtratsmitgliedern bestehen wird. Damit soll eine engere Anbindung an die städtische Politik gewährleistet werden.
Der Integrationsbeirat wird ebenso wie die kommunalen Gremien für eine Legislaturperiode von 5 Jahren gewählt.
Wahlberechtigung:
Im Rahmen des § 1 Abs. 2 der Satzung des Integrationsbeirates ist jeder ausländische Einwohner, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Landeshauptstadt Saarbrücken seine Hauptwohnung hat, zur Integrationsbeiratswahl wahlberechtigt.
Voraussichtlich Wahlberechtigte zur Integrationsbeiratswahl
Rund 20.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind wahlberechtigt. Davon sind 46 % Europäische Staatsbürger. Bezogen auf die Kontinente kommen 73 % der Wahlberechtigten aus Europa, 15 % aus Asien, 8 % aus Afrika und 3 % aus Amerika.
Am stärksten vertreten Nationen sind: Italien mit 17 %, Frankreich mit 11 %, die Türkei mit 10 %, Teile der ehem. Sowjetunion mit 10 % und das ehemalige Jugoslawien und Albanien mit 7 % der Wahlberechtigten.
Ergebnisse der Wahlen zum Integrationsbeirat
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