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Aufgaben des Integrationsbeirates

Der Integrationsbeirat ist die kommunalpolitische Interessenvertretung von Migrantinnen und Migranten.

Er kann sich mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, welche die Belange der nicht Deutschen EinwohnerInnen und Einwohner betreffen, befassen. Das ist im § 50 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) geregelt.

Vom Ausländerbeirat zum Integrationsbeirat

vom Ausländerbeirat zum Integrationsbeirat vom Ausländerbeirat zum Integrationsbeirat

Seit 1989 gibt es einen Ausländerbeirat in Saarbrücken. Der saarländische Landtag hat durch eine Gesetzesreform des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) dafür gesorgt, dass das Gremium am 29. März 2009 erstmals unter dem neuen Namen 'Integrationsbeirat' und mit leicht veränderter Struktur gewählt wurde.

Seither gehören dem Integrationsbeirat zehn in Urwahl gewählte ausländische Bewohnerinnen und Bewohner der Landeshauptstadt an sowie fünf Stadtverordnete. Dadurch erfolgt eine engere Verzahnung der eigenen Interessenvertretung durch die Zuwanderer und die Stadtpolitik. Weitere Reformwünsche - etwa die Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechts auch auf bereits eingebürgerte Personen und Spätaussiedler - wurden in der Gesetzesänderung allerdings nicht berücksichtigt.

Integrationsbeiratswahl

Hier finden Sie den Link zur Wahl des Integrationsbeirates 2009 in Saarbrücken:

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