Rund ums Gewerbe
Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet,
den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.
Gewerbeanmeldung
| Voraussetzungen | notwendige Unterlagen | Gebühr |
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Einzelunternehmung |
Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen |
45,00 Euro |
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Eingetragener Kaufmann (eK) |
Wie Einzelunternehmung - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich | 45,00 Euro |
| Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) | Wie Einzelunternehmung- allerdings sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet. Anmeldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich. | 45,00 Euro pro Gesellschafter |
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Offene Handelsgesellschaft (OHG) |
Wie GbR - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich. |
45,00 Euro pro Gesellschafter |
| Kommanditgesellschaft (KG) |
Personalausweis, Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugesund ggf. notwendige Erlaubnisse | 45,00 Euro |
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Kapitalgesellschaften |
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des notariellen Gesellschaftsvertrages sowie ggf. notwendige Erlaubnisse (Maklererlaubnis etc.) |
45,00 Euro |
Zum Nachweis eines Betriebssitzes in Saarbrücken erbitten wir – sofern Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
Bei Gewerbeanmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen.
Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat die entsprechenden Eintragungsunterlagen nebst deutscher Übersetzung (von vereidigtem Übersetzer) vorzulegen.
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Gewerbeabmeldung
| Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr | ||||
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Gewerbeummeldung
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Voraussetzungen |
notwendige Unterlagen |
Gebühr |
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Änderung der Betriebsanschrift |
- gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden.
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35,00 Euro |
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Änderung in der gewerblichen Betätigung |
- ggf. notwendige Erlaubnisse (Handwerkskammereintrag etc.), bei vorherrschender Eintragung ins Handelsregister entsprechender Handelsregisterauszug, aus dem die Änderung der Tätigkeit hervorgeht |
35,00 Euro |
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Namensänderung |
Vorlage eines aktuellen Personalausweises. Bei ins Handelsregistereingetragene Gewerbebetriebe ist ein Nachweis der Namensänderung mittels Handelsregisterauszug notwendig. |
i.d.R. Kostenfrei. Bei Ausstellen einer Bescheinigung: 10,20 Euro |
Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.
Bei Ummeldung in eine neue Anschrift erbitten wir zum Nachweis eines Betriebssitzes in Saarbrücken erbitten wir – sofern der neue Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
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Allgemeine Hinweise
Die Begleichung der entstehenden Verwaltungsgebühr bei Gewerbemeldung auf dem Postweg kann mittels Verrechnungsscheck geschehen, andernfalls geht Ihnen eine Rechung zu.
Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der SachbearbeterIn wird mit ihnen gemeinsam das notwendige besprechen und ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.
Gewerbezentralregisterauszüge
Um einen Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen, müssen Sie mit Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.
Bitte bringen Sie Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie einen Gewerbezentralregisterauszug schriftlich beantragen.
Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.
Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).
Die Gebühr hierfür beträgt 13 Euro.
Gewerbean-, ab- und ummeldungen erledigen Sie:
In der City: Im Stadtsteueramt
Im Bezirk Dudweiler: Im Bürgeramt Dudweiler
Info-Telefone Gewerbeanmeldung
Kassen- und Steueramt
(0681) 905 - 3466, - 3465 o. - 3451




