Umzug und sonstige Meldeangelegenheiten
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung
| Meldeangelegenheit | notwendige Unterlagen | Gebühr |
| Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung |
|
keine |
| Abmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung* |
gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass
|
keine |
| Ummeldung innerhalb der Stadt Saarbrücken |
|
keine |
* Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass bis zur bundesweiten Umsetzung der Novelle des Melderechtsrahmengesetzes unterschiedlich verfahren wird. Die nebenstehende Regelung gilt für die Saarbrücker Bürgerämter. Falls erforderlich, nehmen wir selbstverständlich Ihre Abmeldung entgegen.
Wichtig:
Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb einer Woche an-, ab- oder ummelden.
Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgeramt vornehmen. Denken Sie bitte auch daran Ihre Fahrzeuge umzumelden (näheres s. Kfz und Kennzeichen).
Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, der Wehrverwaltung sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (Übermittlungssperre).
Meldebescheinigungen
Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen bei jedem der vier Bürgerämter ausgestellt. Sie sind gebührenpflichtig und kosten 6,30 Euro.
Einfache Melderegisterauskünfte
Melderegisterauskünfte sind ab sofort online im Internet abzufragen.
Unter der Internetadresse www.meldeauskunft-saar.de greifen Sie direkt auf die gewünschten Informationen zu, übrigens auch auf die Daten der übrigen Kommunen des Saarlandes.
Dort finden Sie auch Hinweise zu der Anwendung.
Die Gebühr für die elektronische Meldeauskunft beträgt 5,00 Euro.
Änderung des KFZ-Scheins bei Umzug
| Dienstleistung | notwendige Unterlagen | Gebühren |
| Änderung Kfz-Schein bei Umzug innerhalb Saarbrückens |
alte Kfz-Papiere: neue Kfz-Papiere: |
11,00 Euro
|
| Änderung Kfz-Papiere bei Namensänderung | alte Kfz-Papiere: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Heiratsurkunde, Personalausweis neue Kfz-Papiere: Zulassungsbescheinigung Teil I + II, Heiratsurkunde, Personalausweis |
15,60 Euro |
Weitergabe von Meldedaten im Rahmen des Meldegesetzes
Auskünfte über das Internet
Das Meldegesetz eröffnet die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Anschrift) im automatisierten Abruf über das Internet einzuholen. Diese Form von Auskunftserteilung ist nur dann zulässig, wenn Sie nicht widersprochen haben. Eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich.
Möglichkeit der Übermittlungssperre
Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Das Meldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied im selben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - nicht das Kirchenmitglied selbst - kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Diese Übermittlungssperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrecht der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden.
Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen
Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmung dürfen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft über Namen, Anschrift, Doktorgrad von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Einer Begründung bedarf es nicht.
Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerbern für diese sowie Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. Die Auskunft darf nur die dazu erforderlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Einer Begründung bedarf es nicht.
Formular zur Beantragung einer Übermittlungssperre
An- und Abmeldung von Müllgefäßen
Bei An-, Ab- oder Ummeldung Ihrer Wohnung können Sie bei den Bürgerämtern auch Ihre Müllgefäße an- und abmelden.
Angelegenheiten rund um Ihr/e Müllgefäß/e können Sie selbstverständlich auch unter folgender Anschrift erledigen:
ZKE
Gaschhübel
66113 Saarbrücken
Telefon +49 681 97130-0
Formular zur An-/Abmeldung eines Müllgefäßes
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