Rund ums Gewerbe
Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet,
den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.
Gewerbeanmeldung
| Voraussetzungen | notwendige Unterlagen | Gebühr |
|
Einzelunternehmung |
Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen |
40,00 Euro |
|
Eingetragener Kaufmann (eK) |
Wie Einzelunternehmung - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich | |
| Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) | alle Gesellschafter sind zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen. Meldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich. Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen |
40,00 Euro pro Gesellschafter |
|
Offene Handelsgesellschaft (OHG) |
Wie GbR - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich. |
40,00 Euro pro Gesellschafter |
| Kommanditgesellschaft (KG) |
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges | 40,00 Euro |
|
Kapitalgesellschaften |
Vorlage eines aktuellen Handels-registerauszuges oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des notariellen Gesellschafts-vertrages |
40,00 Euro |
Downloads
Gewerbeabmeldung
| Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr | ||||
|
|
|
Downloads
Gewerbeummeldung
| Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr | ||||||
|
|
30,00 Euro
30,00 Euro |
Downloads
Hinweis:
Bei schriftlicher Gewerbeanzeige legen sie bitte eine Kopie des Personalausweises zu den einzureichenden Unterlagen. Zur Entrichtung der Verwaltungsgebühr fügen sie entweder einen Verrechnungsscheck bei oder sie überweisen uns die Gebühr auf das Konto: 81232 bei der Sparkasse Saarbrücken, BLZ: 590 501 01, Verwendungszweck: VWG 04 2205 Debitor 600043. In diesem Fall legen Sie uns bitte eine Kopie des Zahlungsnachweises vor. Sollten sie sich für keine der beiden Varianten entscheiden, geht ihnen die Empfangsbestätigung per Nachnahme zu.
Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der SachbearbeterIn wird mit ihnen gemeinsam das notwendige Besprechen und ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.
Gewerbezentralregisterauszüge
Um einen Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen, müssen Sie mit Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.
Bitte bringen Sie Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie einen Gewerbezentralregisterauszug schriftlich beantragen.
Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.
Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).
Die Gebühr hierfür beträgt 13 Euro.
Gewerbean-, ab- und ummeldungen erledigen Sie:
In der City: Im Kassen- und Steueramt
Kohlwaagstraße 1
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 905-2291
Fax: 0681 905-3477
E-Mail: steueramt@saarbrueck...
Im Bezirk Dudweiler: Im Bürgeramt Dudweiler
Am Markt 1
66125 Saarbrücken
Tel.: 06897 797-230
Fax: 06897 797-307
E-Mail: buergeramt@saarbruec...
Info-Telefone Gewerbeanmeldung
Kassen- und Steueramt
(0681) 905 - 3466, - 3465 o. - 3451














