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Rund ums Gewerbe

Sie möchten ein Gewerbe anmelden oder haben Änderungen bei Ihrem bestehenden Gewerbe? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet,
den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.

Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen notwendige Unterlagen Gebühr

Einzelunternehmung

Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden
Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen
40,00 Euro

Eingetragener Kaufmann (eK)

Wie Einzelunternehmung - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich
Gesellschaft des bürgerlichen  Rechts (GbR) alle Gesellschafter sind zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen. Meldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich.
Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen
40,00 Euro pro
Gesellschafter

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wie GbR - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich.

40,00 Euro pro
Gesellschafter
Kommanditgesellschaft
(KG)  
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges 40,00 Euro

Kapitalgesellschaften

Vorlage eines aktuellen Handels-registerauszuges oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des notariellen Gesellschafts-vertrages

40,00 Euro

Gewerbeabmeldung

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr

Berechtigte Personen

gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden 

bei GbR sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen


20,00 Euro 



GbR/OHG 20,00€
pro Gesellschafter

 

Gewerbeummeldung

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr

Änderung der Betriebs-anschrift innerhalb von Saarbrücken, (ansonsten Gewerbeabmeldung)

Namensänderung (ohne Änderung der Rechtsform)
 


Änderung in der gewerblichen Betätigung

 
-

gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie Personalausweises des Gewerbetreibenden

sofern im Handelsregister eingetragen: aktueller Handelsregisterauszug aus dem die Änderung hervorgeht 

bei GbR sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen

30,00 Euro

 

 

 

 

30,00 Euro
pro Gesell-
schafter

Hinweis:

Bei schriftlicher Gewerbeanzeige legen sie bitte eine Kopie des Personalausweises zu den einzureichenden Unterlagen. Zur Entrichtung der Verwaltungsgebühr fügen sie entweder einen Verrechnungsscheck bei oder sie überweisen uns die Gebühr auf das Konto: 81232 bei der Sparkasse Saarbrücken, BLZ: 590 501 01, Verwendungszweck: VWG 04 2205 Debitor 600043. In diesem Fall legen Sie uns bitte eine Kopie des Zahlungsnachweises vor. Sollten sie sich für keine der beiden Varianten entscheiden, geht ihnen die Empfangsbestätigung per Nachnahme zu.

Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der SachbearbeterIn wird mit ihnen gemeinsam das notwendige Besprechen und ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.

Gewerbezentralregisterauszüge

Um einen Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen, müssen Sie mit Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein. 

Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.  

Bitte bringen Sie Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie einen Gewerbezentralregisterauszug schriftlich beantragen.

Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.

Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).

Die Gebühr hierfür beträgt 13 Euro.

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