Am 20. März versteigert Stadt Fundsachen
Dabei handelt es sich um Gegenstände, die nicht beim Fundbüro abgeholt wurden und deren Aufbewahrungsfrist nun abgelaufen ist. Unter den Hammer kommen zum Beispiel Kleidung, Schmuck und Uhren. Zudem können Besucher auch Fahrräder und andere Gebrauchsgegenstände ersteigern.
Ganz gleich, ob Bürger etwas in der Saarbahn oder in einem Kaufhaus liegen gelassen haben oder ob ein Gegenstand bei der Polizei abgegeben wurde: Im Fundbüro werden sie gesammelt, registriert und wenn möglich – dem Eigentümer zurückgegeben. Werden die Sachen beim Fundbüro innerhalb eines halben Jahres nicht abgeholt, werden sie versteigert.
Auf der städtischen Internetseite www.saarbruecken.de können Bürgerinnen und Bürger ganz bequem von zu Hause aus nach verlorenen gegangenen Dingen suchen. Alle Gegenstände, die abgegeben wurden, werden dort erfasst. Allein im Jahr 2010 waren es bisher 618.




