Natur und Landschaft
Naturdenkmale
Naturdenkmale sind besondere Bäume, Gehölzgruppen oder kleine außergewöhnliche Flächen, die eine besondere Naturausstattung aufweisen. Sie werden unter Schutz gestellt, weil sie sehr selten oder besonders schön sind. Sie können auch wegen ihrer historischen, kulturellen oder landschaftsbildprägenden Bedeutung als schützenswert eingestuft werden.
Saarbrücken hat 53 Naturdenkmale.
Baumschutz
15.000 Straßenbäume prägen neben begrünten Hängen und Parkanlagen das Bild der rund 5.700 Hektar (entspricht 34 Prozent der Gesamtfläche) bebauten Stadtbereiche.
Baumreihen und insbesondere großkronige Einzelbäume beleben und gliedern das Stadtbild. Vor allen an dem stark verdichteten Innenstadtgebieten mit vielen befestigten Flächen leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima. Luft und Stadtklima werden nachhaltig durch Bäume verbessert.
Zum Schutz der Bäume hat die Stadt eine Baumschutzsatzung erlassen. Die Erlaubnis zum Fällen oder für den Rückschnitt von Bäumen wird in der Regel nur für die Zeit der Vegetationsruhe zwischen dem 01. September und dem 31. März erteilt. Ausnahmen sind möglich bei einer unmittelbar drohenden Gefahr (akute Umsturzgefahr) und bei einer vorliegenden Baugenehmigung.
Hierdurch sollen insbesondere brütende Vögel oder der Aufwuchs anderer in Bäumen lebender Tierarten geschützt werden. Rechtsgrundlage für die Baumschutzsatzung ist das Saarländisches Naturschutzgesetz – SNG – (§ 39, Absatz 1, Ziffer 1).
Natur- und Landschaftsschutzgebiete
1.700 Hektar, d.h. 10 Prozent der Gesamtfläche Saarbrückens sind FFH- und Naturschutzgebiete.
6.600 Hektar, dies sind 39 Prozent der Gesamtfläche, sind Landschaftsschutzgebiete.
Darüberhinaus gibt es einen geschützten Landschaftsbestandteil mit einer Gesamtfläche von 2,3 Hektar.




