Grillstellen
Das gesellige Feiern an den Grillstellen im Saarbrücker Stadtwald erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Viele Besucher mieten im Laufe des Jahres die neun kostenlosen Grillhütten an. Die Feuerplätze sind fast gleichmäßig im Wald verteilt und so gestaltet, dass sie für 12 bis 50 Personen Platz zum Grillen und Feiern bieten.
Benutzung der Grillstellen
Die Stadt Saarbrücken unterhält zur Zeit acht überdachte und eine nicht überdachte Grillstelle, die größtenteils im Stadtwald gelegen sind. Die Einrichtungen im Stadtwaldbezirk Dudweiler, sowie die Grillstelle am „Burbacher Waldweiher“ liegen im SaarForst Landesbetrieb Regionalbetrieb Süd.
Die Benutzung der Grillstelle ist für die Bürger kostenlos. Es wird lediglich eine Kaution von 75,-- € erhoben.
Die Anmeldung für die Grillveranstaltung ist – auch im eigenen Interesse – erforderlich, um Doppelbelegungen vorzubeugen!
Denken Sie bitte daran, sich rechtzeitig telefonisch über die freien Grilltermine zu informieren.
Nach Terminabsprache stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag unter Angabe Ihrer Anschrift, polizeilichem Kennzeichen eines PKWs und die Zahl Ihrer Grillgäste. Die Anschriften der Grillstellenvermittlungen entnehmen Sie bitte den „Hinweisen zur Vergabe der Grillstellen“.
Bevor Sie sich für eine Grillstelle entscheiden, kann es zweckmäßig sein, sich über die Zuwegung, den baulichen Zustand und die Sauberkeit der Einrichtung zu informieren.
Bitte denken Sie daran, dass sie nur mit einem PKW die Grillstelle anfahren dürfen – bitte geben Sie diesen Hinweis auch an Ihre Gäste weiter -. Die Grillstellen im Stadtbereich Dudweiler („Im Tierbachtal“ und „In der Gehlwiese“) können mit einem PKW nicht unmittelbar angefahren werden. Parkplätze befinden sich ca. 50 m entfernt.
Sobald Ihr schriftlicher Antrag zur Reservierung der Grillstelle eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung zugesandt.
Falls Ihnen außergewöhnliche Vorkommnisse an den Grillstellen auffallen (z.B. umgestürzte Bäume, Beschädigungen an den Wegen usw.) bitten wir Sie, die unter den „Hinweisen zur Vergabe der Grillstellen“ angegebenen Revierleiter zu informieren.




