Wege zur Einbürgerung - Einbürgerungsverfahren auf einen Blick
Wie werde ich Deutsche/r?
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen (in der Regel die Eltern).
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung.
Vor der Abgabe des Antrags sollte ein Beratungsgespräch in der Behörde geführt werden. Das spart Zeit und unnötige Rückfragen.
Broschüre der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Einbürgerung
Hier finden Sie eine Broschüre der Landeshauptstadt Saarbrücken zum Einbürgerungsverfahren:
Antragsformular zur Einbürgerung
Sie möchten einen Einbürgerungsantrag stellen? Hier finden Sie das Formular dazu.
Broschüre der Bundesregierung "Wege zur Einbürgerung"
Die Bundesregierung hat eine Broschüre zum Einbürgerungsverfahren veröffentlicht:
Weitere Infiormationen zur Einbürgerung
Die Bundesregierung informiert auf der folgenden Seite umfassend über verschiedene Themen zur Einbürgerung:
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