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Einbürgerung

Hier finden Sie Informationen und Termine zum Thema Einbürgerung in Saarbrücken.

19 Saarbrücker Neubürger haben ihre Einbürgerungsurkunde erhalten

Tanzgruppe Haus Afrika
 

Im Rahmen einer Einbürgerungsfeier hat Saarbrückens Dezernent für Umwelt, Recht und Migration, Kajo Breuer, den im Dezember 2011 eingebürgerten Saarbrückerinnen und Saarbrückern ihre Einbürgerungsurkunde überreicht. weiter

Einbürgerungsfeiern 2012

Die Durchführung von Einbürgerungsfeiern hat in der Landeshauptstadt Saarbrücken Tradition. Bisher wurden sie einmal jährlich vom Zuwanderungs- und Integrationsbüro organisiert.

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Juli 2011 finden in Saarbrücken ab sofort monatliche Einbürgerungsfeiern statt, in denen die Einbürgerungsurkunden mit dem Ablegen des feierlichen Bekenntnisses überreicht werden.

Die Einbürgerungsfeiern finden mit musikalischer Begleitung im Festsaal des Rathaus St. Johann, jeweils ab 16.30 Uhr, statt.

Termine:  12. Januar, 23. Februar, 5. April, 3. Mai, 14. Juni, 5. Juli, 2. August, 6. September, 4. Oktober, 8. November, 6. Dezember

Organisator ist das Bürgeramt.

Kontakt: Leonhard Bierbrauer, Tel. +49(0)681/905-1726, leonhard.bierbrauer@saarbruecken.de

Infoveranstaltung zum Einbürgerungs- und Sprachtest

Prüfung

Das Zuwanderungs- und Integrationsbüro (ZIB) und die VHS des Regionalverbandes Saarbrücken laden zu einer Infoveranstaltung am 16. März 2012, 14-18 Uhr im Rathaus St. Johann, ein. Bei dieser Veranstaltung können Sie sich im Detail darüber informieren, wie der Einbürgerungstest aufgebaut ist.


Interessierte erfahren, auf welche Fragen Sie sich inhaltlich vorbereiten müssen. Außerdem informieren wir über den Sprachtest, der ebenfalls für die Einbürgerung in der Regel vorgeschrieben ist.

Bitte melden Sie sich an:

Martin Becker, +49(0)681/905-1579, martin.becker@saarbruecken.de

Erste Schritte

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
 
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.
 
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung. Vor der Abgabe des Antrag empfiehlt es sich, ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Das spart Zeit und unnötige Rückfragen.
 
Welche Einbürgerungsbehörde zuständig ist, weiß die Stadt- oder Kreisverwaltung, das Bezirksamt oder die Ausländerbehörde.

Einbürgerungstest

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bundesweit die Volkshochschulen (VHS) mit der Durchführung der Einbürgerungstests beauftragt. Die Einbürgerungswilligen müssen einen Test absolvieren, bei dem sie von 33 ausgewählten Fragen aus den Bereichen Politik, Gesellschaft und Geschichte 17 richtig beantworten müssen.

Der Gesamtfragenkatalog enthält 300 allgemeine Fragen aus den Themenfeldern 'Leben in der Demokratie', 'Geschichte und Verantwortung' sowie 'Mensch und Gesellschaft' entsprechend dem Rahmencurriculum zum Einbürgerungskurs. Außerdem gibt es 10 landesbezogene Fragen zum Saarland.

Die Volkshochschulen garantieren den Bewerbern binnen einer Frist von 12 Wochen nach Anmeldung die Teilnahme an einem Einbürgerungstest.

Vorbereitende Kurse zu den Einbürgerungstests finden an allen Volkshochschulen des Saarlandes statt. Die Kurse beginnen im Regelfall im März und September, sie umfassen 60 Unterrichtsstunden und kosten einheitlich 120 Euro.

Die Termine der Einbürgerungstests können bei der Volkshochschule erfragt werden. Prüfungswillige müssen sich spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der vhs anmelden. Sie werden dann von der zuständigen Volkshochschule schriftlich eingeladen, die Prüfungsgebühr in Höhe von 25 Euro bei der Anmeldung zu entrichten. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Am Test kann man auch teilnehmen, ohne vorher einen Einbürgerungskurs besucht zu haben.

Kontakt VHS Saarbrücken:

Vera Beiser-Kolb, +49(0)681 506-4351, vera.beiser-kolb@rvsbr.de

Sprachtest

Zusätzlich zum Einbürgerungstest muss ein Sprachtest abgelegt werden, um ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen; mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Sprachtest ist in jedem Bundesland individuell gestaltet und kann bei verschiedenen Anbietern absolviert werden.

Ausreichende Deutschkenntnisse können Sie nachweisen, wenn Sie

  • eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses vorlegen,
  • eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder in sonstiger Weise das Zertifikat Deutsch B1 erworben haben,
  • vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) besucht haben,
  • einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben haben,
  • in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium, Gesamtschule) versetzt worden sind, oder
  • ein Studium an einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Außerdem werden verschiedene Sprachzeugnisse anerkannt.

Einbürgerungsanträge

Formular

Einbürgerungsanträge von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Saarbrücken nimmt das Bürgeramt City im Carrée des Rathaus St. Johann, 2. Etage, entgegen.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeiter/innen:

Herr Bierbrauer, +49(0)681 905-1726, leonard.bierbrauer@saarbruecken.de

Frau Kuske, +49(0)681 905-1945, jutta.kuske@saarbruecken.de

Über die Anträge entscheidet das Ministerium für Inneres, Kultur und Europa des Saarlandes.

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